19.05.2022
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für ein Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz vom 16.5.2022
1. Das im Referentenentwurf (RefE) enthaltene Verbot für Vermieter, die Mehrkosten klimaneutraler Brennstoffe an ihre Mieter weiterzugeben, schließt den Wechsel von fossilen zu klimaneutralen Brennstoffen als Klimaschutzoption de facto aus. Dies ist klimapolitisch nicht sinnvoll.
2. Anstatt die Weitergabe der Mehrkosten klimaneutraler Brennstoffe an Mieter vollständig zu verbieten, sollten sie grundsätzlich zugelassen, aber reguliert werden:
• Die Mehrkosten sollten nach einem sinnvollen Schlüssel zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, u.a. auch abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
• Heizungen auf Basis klimaneutraler Festbrennstoffe sollten aus Gründen des Klimaschutzes wie auch der Verhältnismäßigkeit generell ausgenommen werden.
• Heizungen, die bereits in der Vergangenheit mit mindestens 30 Prozent klimaneutralen Brennstoffen betrieben wurde, sollten aus Gründen des Klimaschutzes wie auch des Investitionsschutzes ausgenommen werden.