22.07.2026
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens vom 17.07.2026
Das Wichtigste in Kürze
Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie stellt klar, dass die aktuelle Reform des Netz-anschluss- und Netzausbaurechts nur dann sachgerecht sein kann, wenn die strukturellen Unter-schiede zwischen erneuerbaren Technologien konsequent berücksichtigt werden. Fluktuierende und steuerbare Anlagen erfüllen unterschiedliche Funktionen im Energiesystem – folglich dürfen sie regulatorisch nicht gleichbehandelt werden. Pauschale Instrumente wie ein undifferenzierter Redispatch-Vorbehalt oder leistungsscharfe Baukostenzuschüsse verdeutlichen exemplarisch, wie sehr eine mangelhafte technologische Differenzierung zu Fehlanreizen führen kann.