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17.10.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für eine Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030). Die Bioenergieverbände sehen es kritisch, dass bereits vor Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) der Verordnungsentwurf erarbeitet und zur Stellungnahme gestellt wird und damit noch keine Rechtsgrundlage für den Verordnungsentwurf vorliegt. Entsprechend müssen im Entwurf der Verordnung und damit auch in dieser Stellungnahme Annahmen über das noch zu beschließende Gesetz getroffen werden. Die Bioenergieverbände empfehlen deshalb nach Beschlussfassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEHG eine erneute Stellungnahme zum RefE EBeV 2030 auf Grundlage des dann beschlossenen Gesetzes durchzuführen.
05.10.2022
Stellungnahme zu Maßnahmen der BEG-Reform 2022 (15.09.2022)
Die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist für den Ausbau der Gebäudebeheizung mit Biomasse von erheblicher Relevanz.
29.09.2022
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Verbesserung Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 27.9.2022
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien angekündigt, alle Hürden und Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien aus dem Weg zu räumen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht nun auch Hemmnisse im Baugesetzbuch (BauGB) abgebaut werden sollen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und einen Beitrag zur Energiesicherheit zu leisten.
23.09.2022
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise: Einführung einer Ausnahmeregelung für Biomasseanlagen bei einer Strompreis-Abschöpfung ab 18 Cent/kWh
Mit einer Bruttostromerzeugung von 44 Terawattstunden (TWh) pro Jahr stellen Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen zuverlässig Strom aus erneuerbaren Energiequellen bereit. Angesichts der Willkür russischer Gaslieferungen und der selbstgesteckten klimapolitischen Ziele verfügt Deutschland somit über ein solides Fundament zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, Stärkung der Energieautonomie und zur Senkung fossiler Emissionen.
14.09.2022
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes und weiterer Vorschriften vom 14.9.2022
Das Wichtigste in Kürze Viele bestehende Bioenergieanlagen haben die Möglichkeit, kurzfristig ihre Gas-, Strom- und Wärmeproduktion zu erhöhen und so die Nutzung von Erdgas zu reduzieren und die Gasspeicher zu schonen. Das kurzfristig mobilisierbare technische Potenzial allein des bestehenden Biogasanlagenparks wird auf eine Steigerung von im Schnitt 20 Prozent geschätzt, insgesamt also 19 Tera-wattstunden (TWh) Gas bzw. 7 TWh Strom, was dem Stromverbrauch von zwei Millionen Haushalten entspricht. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf die-ses Potenzial zur Einsparung von Erdgas durch eine Abschaffung bestehender Begrenzungen nutzen möchte.
07.09.2022
Stellungnahme zur Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (08.08.2022)
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden des § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) als flankierendes Element zur direkten Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen ist für die Bioenergiebranche von erheblicher Relevanz. Hierbei ist zu beachten, dass die Technischen Mindestanforderungen (TMA) unabhängig von der Fördervariante dieselben sein müssen.
23.08.2022
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Änderung der 4., 30. & 44. BImSchV
Die Bioenergieverbände begrüßen, dass die Bundesregierung in der angespannten Energieversorgungslage kurzfristig Änderungen an der 4., 30. und 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vornehmen möchte, um die Versorgungssicherheit mit Energie zu gewährleisten. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen. Bioenergie stellte 2021 mit 86 % mit großem Abstand die wichtigste erneuerbare Wärmequelle dar (feste Biomasse: 132,8 TWh; gasförmige Biomasse: 17,4 TWh; flüssige Biomasse: 2,9 TWh). Vor diesem Hintergrund sollten die Änderungen der BImSchV’en dazu genutzt werden, auch für die Bioenergieerzeugung rechtliche Hemmnisse auszuräumen. Die Bioenergieverbände schlagen deshalb vor, im Zuge der anstehenden Änderung auch weitere Punkte zu adressieren.
22.08.2022
Stellungnahme zum Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung
Die Bioenergieverbände begrüßen das Vorhaben, eine verbindliche kommunale Wärmeplanung gesetzlich zu verankern, um bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Bioenergie stellt aktuell den mit Abstand größten Teil erneuerbarer Wärme in Wärmenetzen und muss bei der Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärme eine entscheidende Rolle spielen. Dabei kommt der Bioenergie aufgrund ihrer hohen Systemdienlichkeit als ganzjährig verfügbarer und vom Stromnetz unabhängiger erneuer-barer Energieform eine hohe Bedeutung zu.
22.08.2022
Stellungnahme zum Konzept der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für eine Pflicht zum Einsatz von 65% Erneuerbarer Wärme
Aus Sicht der Bioenergieverbände ist das vorliegende Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für eine Pflicht zum Einsatz von 65% erneuerbarer Wärme unzureichend, um die angestrebte Wärmewende im Gebäudebereich schnell und effizient zu vollziehen.
25.07.2022
Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (25.07.2022)
Leitungsgebundene Wärme spielt eine Schlüsselrolle bei der Defossilisierung des Wärmesektors. Aus diesem Grund begrüßen die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) die Novelle der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des Wärmesektors auf Erneuerbare Energien macht es notwendig, Anpassungen an der AVBFernwärmeV vorzunehmen. Nur so kann Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen werden, die in diesem Bereich investieren möchten.