23.08.2022
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Änderung der 4., 30. & 44. BImSchV
Die Bioenergieverbände begrüßen, dass die Bundesregierung in der angespannten Energieversorgungslage kurzfristig Änderungen an der 4., 30. und 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vornehmen möchte, um die Versorgungssicherheit mit Energie zu gewährleisten. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen. Bioenergie stellte 2021 mit 86 % mit großem Abstand die wichtigste erneuerbare Wärmequelle dar (feste Biomasse: 132,8 TWh; gasförmige Biomasse: 17,4 TWh; flüssige Biomasse: 2,9 TWh).
Vor diesem Hintergrund sollten die Änderungen der BImSchV’en dazu genutzt werden, auch für die Bioenergieerzeugung rechtliche Hemmnisse auszuräumen. Die Bioenergieverbände schlagen deshalb vor, im Zuge der anstehenden Änderung auch weitere Punkte zu adressieren.