Zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 vom 12.05.2021
Aus Sicht der Bioenergieverbände ist der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministerums (BMWi) zur Einführung einer Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen gemäß § 88b Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) (Referentenentwurf – RefE) völlig unzureichend, um die gesetzgeberische Absicht hinter § 88b umzusetzen. Die Anschlussregelung des RefE:
- Ermöglicht keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb von kleinen Gülleanlagen nach Ablauf ihres ersten EEG-Vergütungszeitraums,
- schließt wichtige Teile von potenziellen Adressaten der Anschlussregelung aus und
- setzt praktisch keine Anreize, dass Bestandsanlagen ihren Substratmix von der überwiegenden Nutzung nachwachsender Rohstoffe hin zur überwiegenden Nutzung von Gülle ändern.
Kurzum: Mit dem RefE wird weder die gesetzgeberische Absicht hinter § 88b umgesetzt, noch ein Beitrag zur Umsetzung der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahme geleistet, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 Prozent auszuweiten. Im Gegenteil konterkariert der RefE dieses Ziel sogar, indem er die Stilllegung von Biogasanlagen vorantreibt und so riskiert, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sogar sinkt und damit zusätzliche Emissionen entstehen, die die Einhaltung des Sektorziels in der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährden. Angesichts der gerade nachgeschärften Klimaschutzziele, des Klimapakts und des angelündigten Sofortprogramms 2022 ist dies weder nachvollziehar noch vertretbar.
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