Stellungnahme zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV)
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV). Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuer-baren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einher-gehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
Das HBB begrüßt ausdrücklich, dass das BMUV mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf die Möglichkeit einräumen möchte, durch rechtzeitige Erlangung der erforderlichen Nachhaltigkeits-Zertifizierung den Anspruch auf Zahlung der EEG-Vergütung aufrechtzuerhalten. Damit wird die Kritik der Bioenergiebranche an der Verzögerung der Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie [(EU) 2018/2011 - RED II] und der zu kurzen Umsetzungsfrist sowie dem Auditorenmangel, die bereits während des Verordnungsgebungsverfahrens der BioSt-NachV formuliert wurde, dem Prinzip nach aufgegriffen. Das HBB kritisiert jedoch, dass ohne eine Änderung der Übergangs-bestimmungen in § 55 nur der Zeitpunkt der Zertifizierung nach hinten geschoben wird. Überhaupt nicht adressiert wird der Umstand, dass damit weiter Unklarheit herrscht, welche Vorgaben Biomasse einhalten muss, die seit 1. Januar 2022 eingesetzt wurde. Neben der Frage, ob Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten sind, betrifft dies vor allem die dann erforderliche Nachweisführung gegenüber dem Netzbetreiber. Das HBB fordert dringend eine Verlängerung der Übergangsfrist in §55 der BioSt-NachV auf den 1. Januar 2023, um die erforderlichen Umstellungen der Biomasse-lieferungen und die Zertifizierung entlang der gesamten Kette durchführen zu können.
Als Antwort auf den Krieg in der Ukraine hat die Europäische Union am 18 Mai den REPowerEU-Plan verabschiedet; unter anderem mit dem Ziel, die Produktion von Biomethan bis zum Jahr 2030 auf 35 Mrd. m³ zu steigern. Dazu wurde eine Liste von Maßnahmen veröffentlicht, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Wesentlich für einen beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien ist der Abbau von administrativen Hürden.
Diesem ambitionierten Ziel stehen auf nationaler Ebene derzeit Hemmnisse durch die Ausgestaltung der regulatorischen Anfor-derungen zur Nachhaltigkeitszertifizierung entgegen. Konkret stellt die praktische Umsetzung die Bioenergiebranche vor erhebliche Herausforderungen. Diese sind derart schwerwiegend, dass allen Teilnehmenden der Branche Konsequenzen drohen, die bis zu Anlagen-stillegungen führen könnten.