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13.03.2024

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Änderung der 36. BImSchV, UERV | THG-Quote, § 37h BImSchG, UERV vom 28.02.2024

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßen den Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In der Novellierung sollen die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden und die Anrechnung der Upstream-Emissionsminderung (UER) nur noch bis zum Verpflichtungsjahr 2024 möglich sein. Das verfrühte Phase-Out beruht auf dem Verdacht, dass bei zahlreichen auf die THG-Quote angerechneten UER-Projekten Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Die Bioenergieverbände fordern eine vollständige und aktive Aufklärung der Betrugsfälle der UER-Projekte, die aktuell von der DEHSt untersucht werden. 
Darüber hinaus fordern die Bioenergieverbände eine wesentlich stärkere Erhöhung der THG-Quote und der Unterquote, da beide Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe zuletzt massiv übererfüllt wurden (Daten der Generalzolldirektion für das Quotenjahr 2022) . Die Übererfüllung kommt mutmaßlich v.a. durch hohe Mengen importiertem Biokraftstoff zustande, bei denen hinsichtlich der Rohstoffangaben und der Nachhaltigkeit erhebliche Zweifel angebracht sind.
Die seit Januar 2015 gültige THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffabsatzmenge abzusenken. Das Jahr 2010 dient als Referenz für die THG-Quote. Bei Einführung lag der Prozentsatz zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei 3,5 Prozent und ist seitdem jährlich angestiegen. Im Jahr 2030 sollen 25 Prozent der Emissionen der Kraftstoffabsatzmenge reduziert werden. Die Verpflichtung ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt. Weitere Details zur THG-Quote sind in der 36., 37. und 38. BImSchV sowie in der UERV geregelt. Die THG-Quote hat sich als ein wertvolles Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erwiesen. 
Nachhaltige Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel oder Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen und Abfall- und Reststoffen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Verkehrssektor, insbesondere auch im schweren Straßengüterverkehr. Das Ziel der Klimaneutralität wird im Sektor Verkehr laut Projektionsbericht 2023 des Umweltbundesamts (UBA) auch in Zukunft verfehlt. Laut Klimaschutzgesetz 2021 sind für das Jahr 2030 noch 83,7 Mio. t CO2-Äq zugelassen. Laut Projektionen werden für das Jahr 2030 119 Mio. t CO2-Äq veranschlagt. Damit wird das Sektorziel voraussichtlich um 35,3 Mio. t CO2-Äq verfehlt. Für die klimafreundliche Defossilisierung des Verkehrs werden alle zur Verfügung stehenden Optionen gebraucht. Im Jahr 2023 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Sektor Verkehr (RED II) laut Projektionsbericht 2023 des UBA lediglich bei 9,4 Prozent. Nachhaltige Biokraftstoffe machen hiervon mit Abstand den größten Anteil aus und sollten in Gänze als unverzichtbar auf dem Weg zur Klimaneutralität anerkannt werden.