Stellungnahme zum Konzept der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für eine Pflicht zum Einsatz von 65% Erneuerbarer Wärme
Aus Sicht der Bioenergieverbände ist das vorliegende Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für eine Pflicht zum Einsatz von 65% erneuerbarer Wärme unzureichend, um die angestrebte Wärmewende im Gebäudebereich schnell und effizient zu vollziehen.
Das vorliegende Konzeptpapier
• enthält falsche Annahmen über die Kosten und Verfügbarkeit biogener Brennstoffe,
• behindert eine schnelle Wärmewende durch kosten- und zeitintensive Regelungen und
• missachtet die Vorteile von Bioenergie als Wärmequelle und behandelt sie unbegründet als erneuerbare Energie zweiter Klasse.
Das vorliegende Konzeptpapier droht eine vergebene Chance für die erneuerbare Wärmewende zu werden. Die ambitionierten klimapolitischen Ziele der Bundesregierung können nur dann erreicht werden, wenn alle erneuerbaren Wärmetechnologien gleichrangig berücksichtigt werden. Die Bioenergieverbände lehnen das zweistufige Konzept der Erfüllungsoptionen entschieden ab. Für die Senkung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor ist es entscheidend, Eigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren. Aus Systemsicht ist ein breiter Technologiemix einer Fokussierung auf Elektrifizierung und Wärmenetze vorzuziehen, da eine weitgehende Elektrifizierung bestehende Engpässe im Stromnetz besonders in den Wintermonaten verschärfen und überlasten würde. Zudem würde eine Abstufung der Erfüllungsoptionen zu Zusatzkosten für die öffentliche Hand und/oder Hauseigentümer führen und die Wärmewende verzögern und verteuern. Hinzu kommen Engpässe in der Verfügbarkeit von Fachkräften und Material, die zu einer vermeidbaren Verzögerung der Defossilisierung des Wärmesektors führen.
Der wichtigste Änderungsbedarf ist deshalb:
• Die Gleichbehandlung aller Erfüllungsmöglichkeiten für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der erneuerbaren Wärmewende.
• Die Nachhaltigkeitskriterien für feste, flüssige und gasförmige Biomasse müssen den bereits bestehende Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU (EU 2018/2001 – RED II) entsprechen.
• Der Verzicht auf die redundante Mieterschutzvorschrift, da Mieter bereits aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots im Mietrecht vor der Weitergabe überhöhter Nebenkosten geschützt sind und diese Regelung in ihrer derzeitigen Form die Verwendung von Biomethan und anderen grünen Gasen schlechter stellt.