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20.12.2024

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD & Bündnis 90/Die Grünen für ein Biomasse-Paket vom 17.12.2024

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der vorliegende Fraktionsentwurf (FrakE) weist eine Reihe von Verbesserungen ggü. dem Kabinettsentwurf (KabE) auf. Jedoch bleiben die Grundprobleme des KabE bestehen.
  • Insbesondere die Ausgestaltung der neuen Anforderungen an die Flexibilisierung bzw. Überbauung von Biogasanlagen sowie das Fehlen jeglicher Übergangsfristen gehen an der Realität der Branche vorbei. Auch das erklärte Ziel, Bioenergieanlagen mit Wärmenetzen zu stärken sowie die Flexibilisierung der Biogasanlagen anzureizen, wird das Biomasse-Paket so verfehlen. Im Gegenteil führt die kurzfristige Einführung nicht-praxisgerechter Flexibilitätsanforderungen dazu, dass weitere Anlagen sofort stillgelegt werden. Sie dürfen deshalb keinesfalls in dieser Form beschlossen werden.
  • Auch wenn es hier Verbesserungen ggü. dem KabE gibt, so ist die vermeintliche Anhebung des Ausschreibungsvolumens weiterhin de facto eine Verkleinerung ggü. dem EEG 2023, da Biogasanlagen gemäß FrakE nur noch halb so viel Strom produzieren dürfen wie im EEG 2023. Für den Bestand von rund 10.000 Bioenergieanalagen würde dies bedeuten, dass die bereits eingesetzte Rückbauwelle ungebremst weitergeht.
  • Wie beschrieben müssen die Flexibilitätsanforderungen umfassend überarbeitet werden. Insofern dies in der Kürze der Zeit nicht leistbar ist, sollte unbedingt eine Übergangsregelung für die Jahre 2025 und 2026 geschaffen werden:  Mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren wird zumindest das Ausschreibungsvolumen für 2025 und 2026 auf 1.800 MW sowie der Flexibilitätszuschlag für in diesen Jahren bezuschlagte Gebote angehoben, um Zeit für eine detaillierte fachliche Diskussion zu gewinnen und bis zum Beschluss eines umfangreichen Biomasse-Pakets in der kommenden Legislaturperiode den großen Überhang an Geboten aus 2024 abzupuffern.