Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern
Das Wichtigste in Kürze
Es ist zu begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Ausbau von Wärmespeichern erleichtern möchte. Auch für die Errichtung und den Betrieb von Bioenergieanlagen sind Wärmespeicher, insbesondere Behälterwärmespeicher, von besonderer Bedeutung. Mit der folgenden Stellungnahme werden Vorschläge zur Ergänzung des RefE GeoWG unterbreitet, die besonders für die Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie relevant sind. Für eine allgemeine Bewertung des vorliegenden Referentenentwurfs (RefE GeoWG) wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.
Erstens: Flexible Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW) sind sowohl ein ideales Back-Up zum Ausgleich der schwankenden Stromerzeugung von Wind- und Solaranlagen als auch eine wichtige erneuerbare Wärmequelle im ländlichen Raum. Damit Biogas-BHKW flexibel Strom erzeugen können, müssen Behälterwärmespeicher am BHKW-Standort errichtet werden, um Strom- und Wärmeerzeugung zeitlich zu entkoppeln.
An sogenannten Satelliten-BHKW im Außenbereich, die vom Standort der Biogaserzeugung abgesetzt und an eine Wärmesenke im Außenbereich versetzt wurden, können jedoch keine Wärmespeicher errichtet werden, da in § 35 Baugesetzbuch (BauGB) kein entsprechender Privilegierungstatbestand für Wärmespeicher existiert. Um auch Satelliten-BHKW im Außenbereich flexibilisieren zu können, sollte deshalb mit dem GeoWG § 35 BauGB um einen Privilegierungstatbestand für (Behälter-)Wärmespeicher ergänzt werden.
Zweitens: Um die bestehenden Altholzpotenziale besser für die Wärmeerzeugung nutzen zu können, sollte mit dem GeoWG die Brennstoffliste in der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechend angepasst werden.