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27.03.2023

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 7.3.2023

Das Wichtigste in Kürze

Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungs-option wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Referentenentwurf vom 7.3.2023 (RefE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene und andere klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:

  • Die Pflicht zur Nachhaltigkeitszertifizierung für kleine Heizungsanlagen ist nicht verhältnismäßig und in der Praxis nicht realisierbar ist. Hier sollten Bagatellschwellen gelten.
  • Die Begrenzung des Einsatzes von Mais in Biogasanlagen auf 40 Prozent; dies ist de facto ein Verbot, die Wärme aus den mindestens 5.700 bestehenden Biogasanlagen, für die bislang kein solcher Deckel gilt und deren Maisanteil höher liegt, für dezentrale Wärmekonzepte zu nutzen (z.B. Gebäudenetze, Objekt-BHKW). Damit wird die Chance einer zügigen und kostengünstigen Dekarbonisierung tausender Gebäude vergeben und die Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung verringert. Angesichts der großen Herausforderungen, die 65-Prozent-Vorgabe flächendeckend umzusetzen, ist es unverzichtbar auch diese Wärmequellen zu erschließen. Die Begrenzung sollte unterbleiben oder zumindest analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz auf neue Biogasanlagen begrenzt werden.
  • Das Verbot der Nutzung von Biomasse im Neubau führt aufgrund der Heterogenität des Gebäudesektors zu Ineffizienzen und vermeidbaren Kosten für Eigentümer und Mieter, weil z.B. Neubauten in bereits vorhandene bestehende Gebäudenetze integriert oder über industrielle Prozesswärmeanlagen mitversorgt werden können. Das Verbot sollte gestrichen werden.
  • Die Pflicht, Holzheizungen mit einer Solaranlage zu kombinieren, führt ebenfalls zu Ineffizienzen, unnötigem Aufwand sowie vermeidbaren Kosten für Eigentümer und Mieter und ist zu streichen.
  • Die Vorgabe, Mehrkosten klimaneutraler Brennstoffe ausschließlich beim Vermieter zu belassen, während die Kosten einer Gebäudesanierung sowie Strombezugskosten von Wärmepumpen vollständig von Mietern getragen werden, führt ebenfalls aufgrund der Heterogenität des Gebäudebestands zu Ineffizienzen und vermeidbaren Kosten – sowohl für Vermieter als auch für Mieter; die Regelung sollten gestrichen oder neu ausgestaltet werden. Weitere Maßnahmen im GEG und anderen Regelungen können den Ausbau erneuerbarer Wärme sowie den Hochlauf erneuerbarer Gase stärken. Dazu gehört:
  • Den Einbau eines rein mit Erdgas betriebenen Gaskessels als Erfüllungsoption anzuerkennen, würde den marktgetriebenen Hochlauf von grünen Gasen verhindern und sollte nicht erfolgen.
  • Die Anerkennung von Infrastruktur für den Einsatz Erneuerbarer Wärme sowie zur Erzeugung Erneuerbarer Gase als „im überragenden öffentlichen Interesse“ könnte zusätzliche Potenziale erschließen bzw. deren Erschließung beschleunigen.
  • Um die Verfügbarkeit von grünen Gasen zu erhöhen, sollte gemäß des „RePowerEU“-Plans ein Sofortmaßnahmenprogramm für den Ausbau der Biomethaneinspeisung vorangetrieben werden.