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28.04.2023

Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19.4.2023

Das Wichtigste in Kürze


1. Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität in der Gebäude- und Eigentümerstruktur auf. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Kabinettsentwurf (KabE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:

  • Das Verbot der Nutzung von Biomasse im Neubau bzw. die Versorgung von Neubauten über Gebäudewärmenetze, in denen Biomasse eingesetzt wird. Das Verbot führt aufgrund der Heterogenität des Gebäudesektors zu Ineffizienzen und vermeidbaren Kosten für Eigentümer und Mieter, weil z.B. Neubauten in bereits bestehende Gebäudenetze integriert, über industrielle Prozesswärmeanlagen mitversorgt oder ggf. betriebseigene Reststoffe (z.B. in Tischlereien, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) nutzen können. Zudem führt das Verbot zu sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen zwischen Quartierskonzepten und Wärmenetzen verschiedener Größenklassen sowie zwischen verschiedenen klimaneutralen Energieträgern. Auf diese Weise unter-miniert das Verbot auch die Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung und sollte deshalb gestrichen werden.
  • Die Pflicht, Holzheizungen mit einer Solaranlage und einem überdimensionierten Pufferspeicher zu kombinieren, führt ebenfalls zu Ineffizienzen, unnötigem Aufwand sowie Mehrkosten für Eigentümer und Mieter, was die Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung verschlechtert. Darüber hinaus kann es den Heizungstausch hinauszögern, weil Eigentümer diese unnötigen Mehrkosten scheuen. Das Verbot sollte gestrichen werden.

2. Den Einbau eines rein mit Erdgas betriebenen Gaskessels als Erfüllungsoption anzuerkennen, hemmt den marktgetriebenen Hochlauf von grünen Gasen, weil Eigentümer den Anreiz verlieren, tatsächlich grüne Gase einzusetzen, insbesondere, wenn die Restriktionen im Gesetzesentwurf im weiteren politischen Verfahren noch gelockert werden. Die Ersatzoption sollte gestrichen werden. Zumindest sollten die Anforderungen an die Zwischenschritte beibehalten und hohe inhaltliche Anforderungen an die Ausgestaltung und rechtliche Verbindlichkeit des Transformationsplants mit entsprechenden scharfen Sanktionsmechanismen festgelegt werden.

3. Weitere Maßnahmen im GEG und anderen Regelungen können den Ausbau erneuerbarer Wärme sowie den Hochlauf erneuerbarer Gase stärken. Dazu gehört:

  • Die Anerkennung von Infrastruktur für den Einsatz Erneuerbarer Wärme sowie zur Erzeugung Erneuerbarer Gase als „im überragenden öffentlichen Interesse“ könnte zusätzliche Potenziale erschließen bzw. deren Erschließung beschleunigen.
  • Die mit dem EEG 2023 vorgenommene Neuausrichtung der EEG-Vergütung weg von KWK-Anlagen hin zu reinen Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung ist unverzüglich rückgängig zu machen. Stattdessen sind die Potenziale des bestehenden Anlagenparks zu nutzen.
  • Um die Verfügbarkeit von grünen Gasen zu erhöhen, sollte gemäß des „RePowerEU“-Plans ein Sofortmaßnahmenprogramm für den Ausbau der Biomethaneinspeisung vorangetrieben werden.