11.12.2024
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Biomasse-Paket vom 11.12.2024
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Verbesserung des EEG 2023 muss der Kern des Biomasse-Pakets sein, insbesondere um bestehende Bioenergieanlagen nach Ende der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterzubetreiben und in zukunftsfähige Anlagenkonzepte wie die Errichtung von Wärmenetzen und die Flexibilisierung investieren und ggf. auch Neuanlagen errichten zu können. Der vorliegende Kabinettsentwurf (KabE) wird diesem Anspruch nicht gerecht.
- Die dringendsten Probleme - das viel zu geringe EEG-Ausschreibungsvolumen sowie der zu geringe Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen werden - nicht oder nicht ausreichend adressiert. Die vermeintliche Anhebung des Ausschreibungsvolumen im KabE ist de facto eine Verkleinerung, da Biogasanlagen gemäß KabE nur noch halb so viel Strom produzieren dürfen wie im EEG 2023. Für den Bestand von rund 10.000 Bioenergieanalagen würde dies bedeuten, dass die bereits eingesetzte Rückbauwelle ungebremst weitergeht.
- Die Ausgestaltung der Flexibilitätsanforderungen geht an der Realität der Branche vorbei. Diese und weitere Regelungen bedürfen im Detail einer vertieften fachlichen Diskussion, die in der Kürze der Zeit nicht stattfinden kann. Auch das erklärte Ziel, Bioenergieanlagen mit Wärmenetzen zu stärken sowie die Flexibilisierung der Biogasanlagen anzureizen, wird das Biomasse-Paket so verfehlen. Im Gegenteil führt die kurzfristige Einführung nicht-praxisgerechter Flexibilitätsanforderungen dazu, dass weitere Anlagen sofort stillgelegt werden.
- Aus diesem Grund plädieren die Bioenergieverbände für eine Übergangsregelung für das Jahr 2025: Mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren wird zumindest das Ausschreibungsvolumen für 2025 auf 1.800 MW sowie der Flexibilitätszuschlag für 2025 auf 120 Euro/kW angehoben, um Zeit für eine detaillierte fachliche Diskussion zu gewinnen und bis zum Beschluss eines umfangreichen Biomasse-Pakets in der kommenden Legislaturperiode den großen Überhang an Geboten aus 2024 abzupuffern.