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27.03.2023

Stellungnahme zum Antrag „Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Grundsätzliches

Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Ge-bäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der Wärmewende macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt.

Zum GEG-Entwurf vom 7.3.

Auch im Entwurf einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Einführung eines Mindestanteils von 65-Prozent Erneuerbarer Energien in neuen Heizungen (GEG-Entwurf vom 7.3.2023) finden sich viele Regelungen, die klimaneutrale Heizungskonzepte unnötig ausschließen oder unverhältnismäßig einschränken. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:

  • Die Begrenzung des Einsatzes von Mais in Biogasanlagen auf 40 Prozent ist de facto ein Verbot, die Wärme aus den mindestens 5.700 bestehenden Biogasanlagen, für die bislang kein solcher Deckel gilt und deren Maisanteil höher liegt, für dezentrale Wärmekonzepte zu nutzen (z.B. Gebäudenetze, Objekt-BHKW). Damit wird die Chance einer zügigen und kostengünstigen De-karbonisierung tausender Gebäude vergeben. Die Begrenzung sollte gestrichen oder zumindest auf neue Biogasanlagen begrenzt werden.
  • Das Verbot der Nutzung von Biomasse im Neubau schließt z.B. aus, dass Neubauten in bereits vorhandene Gebäudenetze integriert oder über industrielle Prozesswärmeanlagen mitversorgt werden können, insofern diese Biomasse einsetzen. Das Verbot sollte gestrichen werden.

Zu Vorschlag 2 („technologieoffene Wärmewende“):

Der Beitrag biogener Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zur Wärmewende sollte gesichert und ausgebaut werden. Die mit dem EEG 2023 vorgenommene Neuausrichtung der EEG-Vergütung weg von KWK-Anlagen hin zu reinen Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung ist abzulehnen und unverzüglich rückgängig zu machen. Stattdessen sollten die energie- und klimapolitischen Potenziale des bestehenden Anlagenparks an Biogasanlagen, Holzheizkraftwerken und Biomethan-KWK gehoben sowie noch offene Biomassepotenziale genutzt werden.


Zu Vorschlag 4 („Gasnetze“):

Um die Verfügbarkeit von grünen Gasen zu erhöhen, sollte gemäß des „RePowerEU“-Plans ein Sofortmaßnahmenprogramm für den Ausbau der Biomethaneinspeisung vo-rangetrieben werden.
 

Zu Vorschlag 5 („h2-readiness“):

Eine Förderung von rein mit Erdgas betriebenen Gaskesseln, selbst wenn sie „H2-ready“ sind, würde den marktgetriebenen Hochlauf von grünen Gasen verhindern und sollte nicht erfolgen.
 

Zu Vorschlag 8 („regionale Wärmenetze“):

Um den Bau von Nahwärmenetzen und Quartierslösungen voranzubringen, sollten die Rahmenbedingungen in der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sowie dem Baugesetzbuch (BauGB) verbessert werden.


Zu Vorschlag 9 („Holzenergie“):

Um die Holzenergie von unverhältnismäßigen Anforderungen zu befreien, sollten Bagatellschwellen im Brennstoffemissionshandelsgesetz eingeführt, sachgerechte Grenzwerte im Sinne der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt und Holzabfälle aus dem Geltungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie (IED) ausgenommen werden.