Kurzstellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein „Osterpaket“
Vorbemerkung und Grundsätzliches zum „Osterpaket“
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesregierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überführen. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen. Sehr begrüßen wir deshalb die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Bioenergie solle in Deutschland eine neue Zukunft erfahren.
Der Kabinettsentwurf der Bundesregierung (KabE), insbesondere auch die vorgesehenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021), wird jedoch weder den klimapolitischen Ambitionen der Koalitionsfraktionen noch der geo- und wirtschaftspolitischen Notwendigkeit zur Reduzierung von fossilen Rohstoffimporten gerecht. Die Chancen der Bioenergie zur Substitution von importierten fossilen Energieträgern durch heimische erneuerbare Energie werden nicht genutzt. Verschiedene energierechtliche Hemmnisse im EEG und anderen Gesetzen sowie Hemmnisse im Bereich der technischen und genehmigungsrechtlichen Auflagen werden nicht angegangen.
Stattdessen sieht der KabE sogar Änderungen im EEG vor, die energiepolitisch unnötig und teils kontraproduktiv sind und in den nächsten Jahren sogar zu einem Rückgang der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogasanlagen, Holzheizkraftwerken und Biomethan führen werden. Dazu zählt insbesondere die beabsichtigte „Fokussierung“ der Biomasse-Vergütung auf Spitzenlastkraftwerke. Eine solche „Fokussierung“ auf Spitzenlastkraftwerke ist energiewirtschaftlich unnötig, weil in einem flexiblen Energiesystem der Flexibilitätsbedarf effizienter und günstiger durch andere Optionen bereitgestellt werden kann, insbesondere auch durch flexible Biogasanlagen, Biomethan-KWK und Holzheizkraftwerke. Die „Fokussierung“ würde zu einem Abbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse führen, weil der energiewirtschaftliche Bedarf solcher Spitzenlastkraftwerke so gering ist, dass ein kleiner Teil der heutigen Biogasproduktion ausreichen würde, um die benötigte Biomethanmenge bereitzustellen. Der Neubau solcher Spitzenlastkraftwerke kann deshalb ein kleiner Baustein der Bioenergie-Vergütung im EEG sein; der Fokus sollte auf dem Erhalt und die Flexibilisierung des heutigen Anlagenparks sowie auf die Erschließung noch offener Biomassepotenziale liegen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Vorschläge für das „Osterpaket“ genannt. Für eine umfassende Liste des Änderungsbedarfs und eine vertiefte Behandlung der genannten Punkte sei auf die Langstellungnahme verwiesen, die in Kürze veröffentlicht wird, sowie die Stellungnahme zum Referentenentwurf verwiesen. Diese betreffen insbesondere das Ausbauziel für das Jahr 2030, die Vergärung von Gülle und ökologisch besonders wertvollen Substraten in Biogasanlagen sowie die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz. Für Sofortmaßnahmen zu den anderen Klimaschutzbereichen sei auf und die Vorschläge der Bioenergieverbände für ein Klimaschutzsofortprogramm verwiesen.
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