02.11.2022
Abschöpfung von Strommarkterlösen darf erneuerbare Energieerzeugung und Vertrauen nicht gefährden
Berlin, 02.11.2022: Die Bundesregierung hat Vorschläge für eine Abschöpfung von Strommarkterlösen u.a. für Bioenergieanlagen vorgelegt. Im Gegensatz zu den im Oktober bekannt gewordenen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) wird die Höhe der Obergrenze, ab der ein Bioenergieanlagenbetreiber nahezu alle aus der Stromproduktion erzielten Erlöse abgeben muss, offengelassen. Eine rückwirkende Abschöpfung ist jedoch weiterhin vorgesehen, auch wenn deren Beginn von März auf September 2022 verschoben werden soll. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert: