29.08.2023
Einberufung eines Runden Tisches für eine praxisgerechte Nachweisführung der Nachhaltigkeit ist alternativlos
Berlin, 29.08.2023: Seit 2022 muss die Stromerzeugung aus Biomasse einen aufwändigen Nachweis über die Nachhaltigkeit erbringen. Die Erfahrungen nach über einem Jahr Zertifizierung zeigen, dass die sichere und flexible Stromerzeugung aus Biomasse aufgrund zunehmend praxisferner und komplexer Gesetze und Verordnungen gefährdet ist. Jüngst wendeten sich die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie in einem Briefes an die zuständigen Minister und forderten die Einrichtung eines Runden Tisches für die Bioenergiebranche, um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen einfacher und praxistauglicher zu gestalten sowie sich frühzeitig mit den zusätzlichen Anforderungen der neuen Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) auseinanderzusetzen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert: