Kopfbild
23.10.2019

Wärmewende: Kabinett versäumt Chance beim Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung hat heute einen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet, der sich kaum von der vorherigen Referentenversion unterscheidet. Die Bioenergieverbände sehen weiterhin großen Verbesserungsbedarf. Die Bundesregierung versäumt hier weitestgehend eine Chance, die Wärmewende im Gebäudesektor in Gang zu bringen und so einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten.

„Der Kabinettsentwurf zum GEG enthält – im Vergleich zum Referentenentwurf vom Sommer – aus Sicht der Bioenergieverbände praktisch keine Verbesserungen“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, zum Beschluss der Bundesregierung. „An vielen Stellen muss noch deutlich nachgesteuert werden, um die Wärmewende im Gebäudesektor anzuheizen“, mahnt Rostek. So wurde leider auch in diesem Entwurf wieder die bestehende Stromgutschriftmethode zur Berechnung des Primärenergiefaktors für Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) beibehalten. Hierdurch erzeugen die Faktoren weiterhin kaum Anreize, in KWK-Anlagen und Wärmenetzen Erneuerbare Energien einzusetzen. Dass eine Untergrenze für den Primärenergiefaktor von KWK-Wärme eingezogen wurde, ist nur ein schwacher Trost. Darüber hinaus kritisieren die Bioenergieverbände stark, dass bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes oder Wärmenetzes die Wärme aus Biogas gleichgesetzt wird mit der Wärme aus Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Steinkohle. Diese vermeintliche Gleichwertigkeit steht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dem Thema entgegen und widerspricht auch dem Begleitgutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium selbst hat erstellen lassen. Auch soll laut Bundesregierung die Wärmeerzeugung aus Biomethan in einem Brennwertkessel weiterhin keine Option darstellen, die im Gesetz festgelegte Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zu erfüllen.

Die Bioenergieverbände fordern vor diesem Hintergrund den Bundestag und den Bundesrat dringend auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Kabinettsentwurf zum GEG nachzubessern, um Klimaschutz und Wärmewende voranzubringen.