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09.09.2022

Wärmewende im Gebäudesektor nicht ausbremsen

Berlin, 09.09.2022: Vorgestern hat das Hauptstadtbüro Bioenergie seine Stellungnahme zur zweiten Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung eingereicht. In dem Verordnungsentwurf enthalten sind Änderungen der technischen Mindestanforderungen zum Raumheiznutzungsgrad und dem Staubgrenzwert von Holzenergieanlagen. Die Anpassungen haben das Potenzial, die energetische Verwertung von Reststoffen wie Landschaftspflegematerial deutlich einzuschränken, Anlagen allgemein deutlich zu verteuern und so die Wärmeziele das Gebäudesektors zu gefährden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Die angekündigten Änderungen der Vorgaben zu den Technischen Mindestanforderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefährden die im Sinne der Kaskadennutzung sinnvolle energetische Verwertung von Reststoffen. Problematisch ist zum einen die Änderung des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrades von 78 auf 81 %. Diese scheinbar geringfügige Änderung kann ausreichen, die Nutzung von Reststoffen wie Landschaftspflegematerialien, die nicht technisch getrocknet sind, erheblich einzuschränken. Zum anderen darf der Staubgrenzwert von 2,5 mg/ m³ kein neuer Förderstandard werden. Dies würde den Innovationsbonus gefährden. Mit modernen Filtern ist dieser Grenzwert zwar gut einzuhalten, doch diese sind recht teuer in der Anschaffung. Ohne den Innovationsbonus würden wahrscheinlich viele Verbraucher keine aufwändige Abgasreinigungstechnik verwenden und günstigere Anlagen ohne Förderung einbauen. Größere Anlagen hingegen, die Brennstoffe schlechterer Qualität einsetzen, wären mit dem neuen Staubgrenzwert und dem verschärften Raumheizungsnutzungsgrad de facto von einer Förderung ausgeschlossen, da die Vorgaben nur mit hochwertigen und teuren Brennstoffen erreicht werden können. Dabei ist gerade die energetische Verwendung qualitativ minderwertiger Sortimente wie Landschaftspflegematerial oder Waldrestholz gewünscht und sinnvoll. Unterm Strich könnten die Vorschläge die Wärmewende im Gebäudesektor weiter ausbremsen. Dies würde die Erreichung der gesetzlich vereinbarten Klimaschutzziele im Gebäudebereich konterkarieren.“

Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie haben hierzu eine Stellungnahme eingereicht.