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06.04.2023

Wärmewende in der Industrie und Effizienzmaßnahmen bei der Bioenergieproduktion unter Beschuss

Berlin, 6.4.2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf zur Überarbeitung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (kurz: EEW) veröffentlicht. Anlässlich der Konsultation des Entwurfs im BMWK kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände:

„Der Entwurf bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück und stellt einen herben Rückschlag für Energiewende bei Prozesswärme in der Industrie sowie einer Steigerung der Effizienz der Bioenergieproduktion dar. Die Investitionsförderung war bisher eine einzigartige Erfolgsgeschichte in der Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme durch die Umstellung von fossilen Energieträgern, die passgenau auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnitten war. Nur mit Hilfe des EEW konnten zahlreiche mittelständische Unternehmen die hohen Umstellungskosten von fossilen auf erneuerbare Energieträger stemmen. Auch in der Biogasproduktion konnten durch die EEW signifikante Effizienzsteigerungen erreicht werden.

Eine effektive und effiziente Wärmewende in der Wirtschaft sollte Unternehmen eine möglichst große wirtschaftliche und politische Freiheit gewähren, damit sie jene Technologie wählen können, die am besten zu ihren jeweiligen Produkten und Marktsituation passt. Der vorliegende Vorschlag zur Überarbeitung der Prozesswärmeförderung wird den Anforderungen einer wirtschaftlichen Wärmewende bei weitem nicht gerecht. Anstatt auf möglichst viele und einfache Erfüllungsoptionen zu setzen, verstolpert das Wirtschaftsministerium den Klimaschutz in der Industrie, indem Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme radikalen technischen und wirtschaftlichen Restriktionen unterworfen werden. Dazu gehört zum einen, dass Biomasse in Anlagen ab 5 MW nur noch dann förderfähig sein soll, wenn eine Direktelektrifizierung technisch nicht machbar ist. Ein de-facto Ausschluss von Biomasse, ohne Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit: Was technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sowie effizient ist, sind zwei Paar Schuhe. Zum anderen schließt die Beschränkung von Prozesswärme-anlagen über 700 kW auf „Abfallbiomasse“ viele nachhaltige und ohnehin verfügbare Biomassesortimente wie Waldresthölzer, Kalamitätsholz oder Biomasse aus Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen aus. Beide Anforderungen führen dazu, dass die EEW-Förderung im Zweifel nicht in Anspruch genommen und Klimaschutzmaßnahmen verschoben werden oder gänzlich unterbleiben.

Die EEW soll jedoch nicht nur die Umstellung der Prozesswärme auf Erneuerbare Energien anreizen, sondern auch Effizienzsteigerungen bei der Bereitstellung Erneuerbarer Energieträger erreichen. Tatsächlich haben viele Biogasanlagenbetreiber die Förderung bisher in Anspruch genommen, um Anlagenkomponenten zu modernisieren und den Produktionsprozess effizienter zu gestalten. Der vorliegende Entwurf fasst die Anforderungen an die zulässigen Einsatzstoffe jedoch so eng, dass nahezu alle Biogasanlagen von einer Förderung ausgeschlossen werden. Dabei ist es gerade der wertvolle Rohstoff Biomasse, dessen effiziente Nutzung gefördert werden sollte.

Das BMWK sollte sich an den Anspruch von Minister Habeck halten, Hürden für die Energiewende abzubauen – und nicht neue Hemmnisse zu erfinden. Die verschiedenen Restriktionen sollten deshalb gestrichen und die zugelassenen Biomassearten dringend ergänzt werden. Denn der Handlungsbedarf ist weiterhin hoch, aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren Energieträger an der industriellen Prozesswärme bei lediglich 6 Prozent. Insbesondere das Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien hat die Erwartungen in der Vergangenheit deutlich übertroffen. Das ursprüngliche Ziel, bis zum Jahr 2023 15.000 t CO2 pro Jahr einzusparen, konnte bereits im Jahr 2020 erreicht werden. Allein durch die Maßnahmen aus den Jahren 2019 bis 2021 konnten jährliche Einsparungen in Höhe von 44.530 t CO2 erzielt werden. Dies ist durch die angedachte Novelle mit ihren Einschränkungen gefährdet.“

Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie steht hier zum Download zur Verfügung.