UER-Betrug in der Ölbranche: Verbände fordern sofortiges Moratorium und wirksame Sanktionen
Berlin 11.06.2024. Der Betrug mit gefälschten Nachweisen über angebliche Klimaschutzprojekte im Bereich von Upstream-Emission-Reduction-Projekten („UER“) zieht weite Kreise. Nach einer Anhörung im Deutschen Bundestag, in der das Umweltbundesamt (UBA) von einem „Betrugsgeflecht“ sprach, fordert ein breites Verbändebündnis jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier mit Nachdruck das Bundesumweltministerium (BMUV) auf, weiteren Betrug zu verhindern und verbleibende Regelungslücken sofort zu schließen.
Nach mehrmonatiger Untätigkeit arbeiten nun auch die deutschen Behörden an der Aufklärung der Betrugsfälle und haben dabei die bereits seit vielen Wochen von der Branche erhobenen Vorwürfe bestätigt: Bei der Anrechnung von UER-Projekten auf die Treibhausgasminderungs-Quote im Verkehr wurde systematisch betrogen – die meisten der Projekte weisen Unregelmäßigkeiten auf oder sind gar schlichtweg nicht existent. Die angebliche Treibhausgasminderung ist damit nicht erfolgt. Vor-Ort-Kontrollen verdächtiger Projekte wurden vom zuständigen UBA bisher nicht veranlasst.
Das BMUV plant gemäß der aktuellen Fassung der UER-Verordnung, die die Bundesregierung erst kürzlich verabschiedet hatte, keinerlei wirksame Sanktionen für die unter Betrugsverdacht stehenden Projektträger und die gefälschten Nachweise. Doch damit nicht genug: Obwohl etwa 70 Prozent der Nachweise noch nicht abgerechnet wurden und daher noch vollumfänglich aberkannt werden könnten, verzichtet das BMUV auf diese Möglichkeit. Der Betrug geht also weiter, obwohl die Beweise auf dem Tisch liegen.
Die Verbände fordern daher ein sofortiges Moratorium: bis auf Weiteres dürfen nur Projekte angerechnet werden, deren Rechtmäßigkeit zweifelsfrei durch eine Drittprüfung belegt wurde. Die Biokraftstoffquotenstelle des Hauptzollamts (Frankfurt/Oder) müsse dies anweisen, so die Verbändeforderung.
Des Weiteren bedarf es laut des Positionspapiers einer kurzfristigen, erneuten Anpassung der UER-Verordnung, um sicherzustellen, dass der nicht erbrachte Klimaschutzbeitrag nachgeholt wird. Um diesen final beziffern zu können, bedarf es einer unabhängigen Drittprüfung durch eine bislang nicht beteiligte Instanz. In vermutlicher Ermangelung rechtmäßiger UER-Projekte müssen zudem auch andere Erfüllungsoptionen genutzt werden, um den Verpflichtungen aus der Quote nachzukommen.
Das Positionspapier finden Sie hier. Die elf Unterzeichner des Positionspapieres sind Bundesverband Bioenergie e.V., Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V., Bundesverband dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik e.V., Bundesverband Erneuerbare Energien e.V., Bundesverband THG-Quote e.V., Deutscher Bauernverband e.V., Fachverband Biogas e.V., Hauptstadtbüro Bioenergie, Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V., Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. und Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V.