Positives Signal für die Bioenergie: Bundesnetzagentur verbessert Ausschreibungsbedingungen, ignoriert aber Kostensteigerungen im Bestand; weitere Anpassungen im EEG müssen folgen
Berlin 26.02.2024: Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) fristgerecht die Konditionen für die Biomasseausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in 2024. Während die Gebotshöchstwerte für Neuanlagen von 17,67 auf 19,43 Cent/kWh und im Biomethansegment von 19,31 auf 21,03 Cent/kWh angehoben wurden, fand bei den Werten für Bestandsanlagen keine Erhöhung statt und verbleibt auf 19,83 Cent/kWh. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die Anhebungen, spricht sich jedoch für Nachbesserungen bei Bestandsanlagen aus:
„Die angehobenen Höchstwerte im Biomethansegment sowie für Gebote von Neuanlagen sind ein positives und wichtiges Signal an die Bioenergiebranche. Sowohl die BNetzA als auch die Politik zeigen damit, dass die ausgeschriebenen Volumina vollumfänglich genutzt werden sollen. Gesicherte Leistung aus Bioenergie verdient einen angemessenen Preis im Energiesystem der Zukunft.“
Rostek kritisiert die Entscheidung der BNetzA, die Höchstwerte für bestehende Anlagen nicht anzuheben: „Obwohl die BNetzA selbst feststellt, dass der aktuelle Höchstwert für Bestandsanlagen deutlich unterhalb der Stromgestehungskosten liegt, nimmt sie keine Anpassung des Wertes vor. Bestandsanlagen benötigen jedoch dringend eine wirtschaftliche Perspektive, um ein Abschalten zu vermeiden.“ Laut Einschätzung der Leiterin des HBB ist die starke Überzeichnung der vergangenen Biomasseausschreibung kein Ausdruck ausreichender Gebotswerte, sondern der Befürchtung vieler Anlagenbetreiber geschuldet, aufgrund des geringen Ausschreibungsvolumens zukünftig gar keinen Vergütungsanspruch mehr erhalten zu können. Durch Inflation und gestiegene Zinsen sind auch die Investitions- und Betriebskosten für Bioenergieanlagen in der Vergangenheit stark gestiegen.
Rostek appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: „Nun muss der Gesetzgeber grundsätzliche Nachbesserungen im EEG vornehmen! Denn nach wie vor ist das Volumen im reguläre Biomassesegment viel zu klein. Diese Situation führt dazu, dass viele der bestehenden Biogasanlagen keinen Zuschlag bekommen und damit aus der EEG-Vergütung fallen. Diese Anlagen werden dann stillgelegt. Zugleich gibt es nur wenige Neuanlagen, die sich um eine Vergütung bewerben. Die Folge ist, dass der bestehende Anlagenpark an verlässlichen erneuerbaren Kraftwerken sukzessive stillgelegt wird, während an andere Stelle mit Milliardeninvestitionen Gaskraftwerke errichtet werden, die mit fossilem Frackinggas betrieben werden.“