Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung droht stumpfes Schwert zu bleiben
Berlin 11.10.24: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der 38. Bundes-immissionsschutzverordnung (BImSchV), mit welcher das Bundesumweltministerium (BMUV) das Problem der Über-erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sowie dem damit einhergehenden Preisverfall begegnen will. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorgehensweise sehen die Mitgliedsverbände im Bundesverband Bioenergie (BBE) sowie der Verbändegemeinschaft das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) jedoch große Defizite und befürchten zusätzliche Belastungen und Insolvenzen von vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) noch in diesem Jahr.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, begrüßt prinzipiell die Initiative des BMUV, kurzfristig Änderungen an der BImSchV vorzunehmen: „Es ist gut, dass das Bundesumweltministerium das Problem der übererfüllten THG-Quote und folglich verfallenden Quotenpreise erkannt hat und dieses kurzfristig regulatorisch adressieren möchte. Angesichts der dramatischen Entwicklungen auf dem Quotenmarkt, die auf Betrugsfällen mit gefälschtem Biodiesel und fingierten Klimaschutzzertifikaten beruhen, besteht akuter Handlungsbedarf.“
Zeitgleich warnt Rostek jedoch, dass der vom BMUV erwartete Entlastungseffekt erheblich geringer als erwartet ausfallen wird und rückblickend praktisch ein Jahr zu spät kommt. Betroffen sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen: „Sollte die Verordnung so umgesetzt werden, wird dies zu noch stärker erodierenden THG-Quoten-Preisen noch in 2024 führen! Bereits nach Veröffentlichung der Maßnahme konnte beobachtet werden, dass der Preis für THG-Minderungsmengen, die 2024 generiert wurden, nochmals gesunken ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Biokraftstoffproduzenten aufgrund drohender Liquiditätsprobleme und bestehender Vertrags-verpflichtungen nicht bis 2027 warten können, sondern diese Mengen noch 2024 absetzen müssen und es dementsprechend zu Panikverkäufen gekommen ist.“
Laut dem Vorschlag aus dem Umweltministerium soll eine Übertragung der Übererfüllung der THG-Quote ins nächste Jahr für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt werden. Ziel des BMUV ist eine Stabilisierung der THG-Quote in den Jahren 2025 und 2026. Biodiesel- und Biomethanproduzenten sind jedoch in der Regel auf kontinuierliche Einnahmen angewiesen, damit Kosten, die in 2024 anfallen (Rohstoffe, Kapitaldienste etc.), auch kurzfristig gedeckt werden. Eine Verschiebung der für Ende 2024 und Anfang 2025 kalkulierten Einnahmen auf das Jahr 2027 ist oft aus Liquiditätsgründen kaum möglich. „Große Player hingegen können auf Einnahmen aus dem THG-Quotenverkauf vorerst verzichten und sich zeitgleich jetzt schon in 2024 mit billigen THG-Minderungsmengen eindecken, um sie ab 2027 auf die Quote anzurechnen. Ohnehin bereits an die Wand gedrängte Unternehmen drohen weiter geschwächt zu werden,“ führt Rostek weiter aus.
Darüber hinaus drohe der Entwurf laut der Leiterin des HBB ein stumpfes Schwert zu bleiben, da die Übertragung der Übererfüllung zwar für die Quote insgesamt für die kommenden Jahre ausgesetzt werden soll, diese Regelung aber offenbar gemäß dem Entwurf nicht für fortschrittliche Biokraftstoffe gilt. Dieses Schlupfloch würde den gewünschten Effekt vollkommen konterkarieren. Die Märkte zeigen dies auch bereits, da sich das Preisniveau für 2025 nach Bekanntwerden des Entwurfs keineswegs stabilisiert hat.
„Insgesamt adressiert der Verordnungsentwurf zudem nur die Symptome, nicht die Ursachen, und schafft keine Investitions-sicherheit. Grundvorrausetzung für eine langfristige Wirksamkeit der Kraftstoffquote ist ein unverzügliches Ende der Anrechnung zweifelhafter Biodieselimporte sowie der Rückabwicklung nicht existierende UER-Vermeidung. Die Zeit, die durch die Verschiebung der 2024er Übererfüllung gewonnen wird, muss deshalb genutzt werden, die aktuell viel diskutierten Betrugs-verdachtsfälle abzuschließen, aufzuarbeiten und ein finales und transparentes Bild zu den tatsächlichen THG-Minderungen aus soliden Erfüllungsoptionen zu zeichnen,“ schließt Rostek.
Diese und weitere Änderungsempfehlungen zur BImSchV finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.