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04.09.2019

Mit Bioenergie zu mehr Klimaschutz in der Tierhaltung

Die Bioenergieverbände haben heute ein Maßnahmenpapier zum Thema Güllevergärung vorgelegt. Darin schlagen sie gemeinsam Instrumente vor, um die Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen auszubauen und so zusätzlichen Klimaschutz und Erneuerbare Energien mit einer nachhaltigen Tierhaltung zu verbinden.

„Gülle und Mist emittieren bei einer offenen Lagerung das Treibhausgas Methan. Durch die Vergärung dieser Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen können die Methanemissionen auf ein Minimum reduziert werden. Das ist eine der wenigen Optionen, um in der Tierhaltung Treibhausgase einzusparen und den Klimaschutz zu stärken. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten das auch widerspiegeln“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Momentan wird gerade einmal rund ein Viertel des in Deutschland anfallenden Wirtschaftsdüngers in Biogasanlagen vergoren, was allein durch die Vermeidung der Methanemissionen jährlich über 2 Millionen Tonnen CO2 einspart. Hinzu kommt noch die Einsparung von Treibhausgas durch die Bereitstellung klimafreundlicher Energie“, so Rostek weiter. „Als Bioenergieverbände schlagen wir daher vor, – und das ist ein realistisches Ziel – die Güllevergärung auf 60 Prozent zu steigern. Das würde zusätzlich ca. drei Millionen Tonnen CO2 vermeiden. Dafür braucht die Bioenergiebranche aber wirtschaftliche Anreize seitens der Politik“, mahnt die Leiterin des Hauptstadtbüros. „Wir haben nun eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die auf dieses Ziel ausgerichtet sind und gleichzeitig zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat.“

Das wichtigste Instrument, um die Vergärung von Wirtschaftsdüngern weiter auszubauen und einen Rückbau der bestehenden Biogasanlagen, die Gülle einsetzen, zu verhindern, sind Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Hier muss vor allem die sogenannte Sondervergütungsklasse für Güllevergärung weiterentwickelt werden, über die neue Güllekleinanlagen eine Vergütung erhalten können. Insbesondere muss die Weiterentwicklung eine Ausdehnung dieser Klasse auf Anlagen beinhalten, deren EEG-Vergütungszeitraum ausläuft. Weiterhin ist es sinnvoll, die Gebotshöchstwerte im Ausschreibungsverfahren des EEG anzuheben, um auch güllevergärenden Anlagen oberhalb der Güllekleinanlagenklasse eine Perspektive zu geben. Darüber hinaus sollten ergänzende Instrumente abseits des EEG erprobt werden. Ein Vorschlag der Bioenergieverbände ist hier beispielsweise die Unterstützung von Investitionen zur Abdeckung von Gülle- und Gärproduktlagern in Biogasanlagen über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm.

Weitere Vorschläge zum Ausbau der Güllevergärung haben die Bioenergieverbände in einem Maßnahmenpapier zusammengefasst.