Kraftwerkssicherheitsgesetz muss erneuerbare Gase gleichwertig behandeln
Berlin 13.09.24: Mitte der Woche startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Konsultation zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), welches den Bau neuer und den Umbau bestehender Gaskraftwerke sowie Langzeitspeicher anreizen soll. Während das BMWK neben dem Neubau von H2-ready- sowie H2-Sprinter-Kraftwerken auch rein fossile Gaskraftwerke fördern will, lassen Lösungen für die Nutzung der Bioenergiepotenziale auf sich warten.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, zeigt sich verwundert über die fortwährend vernachlässigende Haltung des BMWK zur Nutzung der großen Bioenergiepotenziale: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich das BMWK um den Aufbau neuer fossiler Kraftwerke kümmert, aber noch keinen Vorschlag vorgelegt hat, wie die großen Potenziale bestehender und neuer Bioenergieanlagen für eine sichere Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Brennstoffe genutzt werden können. Dabei sind die Dimensionen klar: Der deutsche Bioenergieanlagenpark stellt heute rund 45 TWh Strom bereit, die vom BMWK geplanten Gaskraftwerke nur einen Bruchteil davon. Wenn es dem Wirtschaftsministerium wirklich um Versorgungssicherheit und Defossilisierung geht, sollten die Prioritäten noch einmal überdacht werden!“
Doch auch innerhalb des Gesetzesentwurfs setzt das BMWK laut Rostek falsche Prioritäten: „Als erneuerbarer Brennstoff wird ausschließlich Wasserstoff betrachtet. Der Einsatz von z.B. Biomethan, welches laut zahlreicher Studien auch langfristig deutlich günstiger als Wasserstoff sein wird, soll hingegen nur eine Randerscheinung bleiben. Im Sinne der Technologieneutralität sollten auch die einzusetzenden erneuerbaren Brennstoffe, ob es nun Biomethan, synthetisches Methan, Holzgas oder Wasserstoff ist, gleichbehandelt werden,“ schließt Rostek.