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03.07.2020

„Kohleausstiegsgesetz: Sinnvolle Anwendungen mit Bioenergie auf die lange Bank geschoben“

Im Bundestag wird heute das Kohleausstiegsgesetz verabschiedet, mit dem auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geändert worden ist. Die Bioenergieverbände kritisieren, dass der darin neu eingeführte Erneuerbare-Wärme-Bonus die Biomasse nicht erfasst. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentiert:

 

„Es ist enttäuschend, dass der Bundestag die Chance nicht wahrgenommen hat, den Wärmemarkt durch den verstärkten Einsatz von klimafreundlicher Bioenergie zu defossilisieren. Es bleibt unverständlich, warum der Erneuerbare-Wärme-Bonus nicht auch für erneuerbare Gase und feste Biomasse geöffnet wurde. Dabei bietet Bioenergie im Wärmesektor nicht weg zu diskutierende Vorteile, insbesondere durch ihre Speicherfähigkeit und damit verbundene Verfügbarkeit etwa in den Wintermonaten, wenn andere erneuerbare Energieoptionen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Durch die heutige Entscheidung können viele sinnvolle Konzepte nun nicht realisiert werden. Gerade im Wärmebereich wären kurzfristig größere Anstrengungen für Klimaschutz und Energiewende erforderlich, stattdessen schiebt man die Bioenergie auf die lange Bank.

 

Dennoch haben wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mit unserem Anliegen in der Politik breite Unterstützung erfahren. Ein Lichtblick ist das daraus resultierende neue Förderprogramm für die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme, das heute mit dem Kohleausstieg ebenfalls beschlossen wurde. Der Einsatz von Bioenergie soll hier nach dem Willen des Bundestags explizit zum Tragen kommen. Wir setzen darauf, dass dies nun auch mit praxistauglichen Maßnahmen unterlegt wird. Details zur Ausgestaltung werden sich allerdings erst mit dem Vorliegen des Programms zeigen.

 

Auf die Details wird es insbesondere auch beim so genannten Kohleersatzbonus und dem geplanten Umrüstprogramm ankommen. Auch hier soll die Bioenergie eine Rolle spielen – doch ist diese für uns derzeit noch mit einigen Fragezeichen versehen.  Die anstehenden Prozesse werden wir daher eng begleiten.“