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20.09.2019

Klimakabinett schafft bei Bioenergie nur erste Schritte – weitere müssen dringend folgen

In einer Pressekonferenz hat die Bundesregierung heute seine Ergebnisse des Klimakabinetts veröffentlicht und damit ein Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt. Die Bioenergieverbände erkennen nach einer ersten Kurzbewertung in einigen der enthaltenen Maßnahmen erste positive Schritte, fordern jedoch gleichzeitig, dass weitere dringend folgen müssen.

„Aus Sicht der Bioenergie umfasst das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung einige begrüßenswerte Maßnahmen“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Hervorzuheben ist hier die Ausweitung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern, die eine große Chance darstellt, die Biogastechnologie für den Klimaschutz zu nutzen. Für die Holzenergie ist vor allem der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern und Rohstoffen in der Industrie positiv zu werten. Generell begrüßen die Verbände den im Programm erwähnten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Allerdings erscheint dieser zu wenig ambitioniert und es fehlen wichtige Maßnahmen, die für die Bioenergie absolut entscheidend sind.

Beispielsweise sendet die skizzierte CO2-Bepreisung keine ausreichenden Signale, um die Klimaschutzleistungen der Bioenergie auszubauen. Das Klimakabinett versäumt mit dem Programm auch die Chance, für die unabdingbare Stabilisierung der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu sorgen. Nur so kann die Steigerung des erneuerbaren Anteils im Stromsektor auf 65 Prozent bis 2030 umgesetzt werden. Auch für andere avisierte Maßnahmen muss zunächst der akut drohende Rückbau abgemildert werden. Um im Mobilitätssektor die ab 2021 zu erfüllenden Klimaziele zu erreichen, muss zudem dringend die Treibhausgasminderungsquote schrittweise, aber insgesamt bis 2030 deutlich angehoben und konventionelle Biokraftstoffe weiterhin einbezogen werden. Zudem fehlen im Wärmemarkt die essenziellen Impulse: Sowohl die Maßnahmen zu Wärmenetzen als auch zur Kraft-Wärme-Kopplung sind bei Weitem nicht ausgereift dargestellt. Ebenso blockiert eine Verbotsfrist für Ölheizungen, die erst ab 2026 greift, eine schnelle Umstellung auf bereits verfügbare Heizlösungen mit erneuerbaren Energieträgern wie Holz oder Biogas. „Um die Klimaschutzleistungen der Bioenergie in ihrer Vielfalt zu erhalten und ungenutzte Potenziale für die Erreichung der Klimaschutzziele zu heben, ist das vorgelegte Maßnahmenpaket mutlos. Da muss nachgearbeitet werden“, mahnt die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.

Die Bioenergieverbände appellieren an die Bundesregierung, den positiven ersten Schritten des Klimaschutzprogramms 2030 nun schnellstmöglich weitere essenzielle Maßnahmen folgen zu lassen. Hierzu haben die Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier Vorschläge erarbeitet.