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13.10.2023

Kein pauschaler Deckel für Bioenergie in Wärmenetzen

Berlin 13.10.23: Heute findet im Bundestag die erste Lesung zum Wärmeplanungsgesetz statt, wonach Wärmenetze in Deutschland langfristig ausschließlich mit erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden sollen. Die Vorzüge der Bioenergie bei der Defossilisierung der Wärmenetze werden jedoch nicht ausreichend ausgeschöpft. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Aktuell und auch perspektivisch stellt die Bioenergie den mit Abstand größten Teil erneuerbarer Wärme in Wärmenetzen und muss folgerichtig bei der Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärme eine entscheidende Rolle spielen. Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen sind ganzjährig verfügbar und stellen gesichert erneuerbare Wärme bereit. Dennoch wird die Bioenergie im Kabinettsentwurf der Bundesregierung, welcher heute in einer ersten Lesung beraten werden soll, unnötigerweise eingeschränkt.

Eine pauschale Deckelung des Biomasseanteils in Wärmenetzen ist unsinnig und ignoriert die lokal unterschiedlichen Gegebenheiten. Der geplante Deckel für Biomasse gefährdet darüber hinaus das Langfristziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung und verhindert, dass die Kommunen und Unternehmen vor Ort entscheiden, welche Technologien für klimaneutrale Wärmnetze jeweils am sinnvollsten sind. Unnötige Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Wärmnetzausbau wären die Folge eines Biomassedeckels. Besonders im ländlichen Raum und in waldreichen Gebieten fallen auch langfristig große Mengen energetisch nutzbarer Biomasse an, z.B. durch den notwendigen Waldumbau zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Das Wärmeplanungsgesetz muss deshalb – wie bereits das Gebäudeenergiegesetz - alle erneuerbaren Energien gleich behandeln und Technologieoffenheit als Leitprinzip verankern. Des Weiteren steht außer Frage, dass Biomasse v.a. dort für die Wärmeerzeugung genutzt werden sollte, wo sie anfällt, was zumeist durch geringe Transportwürdigkeiten gegeben ist. Aber strikte Vorgaben, bis zu welcher Leitungslänge Bioenergie als eingesetzt werde darf, machen wenig Sinn. Wärmenetzbetreiber investieren letztendlich nur, wenn sie sicher sind, die nötigen nachhaltigen Bioenergieträger auch dauerhaft zur Verfügung zu haben.

Darüber hinaus müssen die Anforderungen an die Transformation von Gasverteilnetzen nicht nur für grünes Methan, sondern auch für Wasserstoff gelten. Andernfalls findet eine ungerechtfertigte Schlechterstellung des Heizens mit grünem Methan gegenüber dem Heizen mit Wasserstoff statt. Dies widerspricht dem vereinbarten Grundsatz der Technologienvielfalt wie sie im Gebäudeenergiegesetz verankert ist. Daneben ist das nachhaltige Potenzial zur Defossilisierung von Gasnetzen mit grünem Methan auf absehbarer Zeit deutlich größer als das Potenzial zur Defossilisierung mittels Wasserstoff.“