Förderprogramm zum Heizungstausch (BEG) darf nicht gekappt, sondern muss sozialverträglich ausgestaltet werden
Berlin, 06.09.2023: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der u.a. eine Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorsieht. Als wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des GEG wird die überarbeitete BEG den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien finanziell unterstützen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„In der aktuellen Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann die herausragende Bedeutung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für das Gelingen der Wärmewende und der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nicht oft genug betont werden. In Anbetracht der enormen Zielverfehlungen dieses Sektors beim Klimaschutz drängt die Zeit und ein schlagkräftiges sowie zielgerichtetes Förderinstrument für erneuerbare Wärme ist unabdingbar.
Die sozialverträgliche Ausgestaltung des BEG sollte daher im absoluten Fokus der Politik stehen. Der Entschließungsantrag der Bundesregierung sieht hingegen unverständlicherweise eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 € auf 30.000 € vor. Dies kompensiert nicht ansatzweise die hohen Investitionssummen, die bei einem Heizungstausch anfallen und sabotiert so die Verbesserungen beim GEG sowie eine Wärmewende, welche sich die Bürger und Bürgerinnen auch wirklich leisten können. Die an vielen Stellen geäußerte Ankündigung, die Förderung anzuheben, wird augenscheinlich nicht umgesetzt, da die real förderfähige Summe sinken soll. Auch soll der angedachte Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20% der Investitionskosten helfen, den Gebäudebestand schneller auf erneuerbare Energien umzurüsten. Unverständlich ist hingegen, warum der Klima-Geschwindigkeitsbonus nur für selbst genutztes Wohneigentum gelten soll, Nicht-Wohngebäude und vermietete Wohnungen jedoch ausgeschlossen sind. Bei einer Eigentumsquote von rund 40 Prozent wird ein Großteil der Wohnimmobilien damit nicht erfasst. Auch tragen die Nichtwohngebäude zu einem erheblichen Anteil zu den Treibhausgasemissionen bei.
Zum anderen sollte die BEG konsequent an den bisherigen Einigungen zur Novelle des GEG ausgerichtet werden, speziell dem Grundsatz der Technologieneutralität. In der aktuell gültigen BEG besteht für Holzfeuerungen immer noch die Pflicht, diese mit Solarthermie-Anlagen oder Wärmepumpen zu kombinieren. Eine Kombination verschiedener Heizungssysteme kann unter den richtigen Bedingungen vor Ort grundsätzlich sinnvoll sein, doch sollte hier ebenfalls eine Einzellösung förderfähig sein. Im Rahmen der GEG-Novelle wurde von der Bundesregierung klargestellt, dass die Holzenergie auch als alleinige Erfüllungsoption für das 65 % erneuerbare Energien Ziel gilt. Für den Einbau kombinierter Heizungen wäre hingegen ein zusätzlicher Bonus angemessen, um dort, wo dies aus energetischer Sicht sinnvoll ist, Kombilösungen anzureizen, ohne den Heizungswechsel durch verpflichtende zusätzliche technische Anforderungen aufzuhalten. Nicht zuletzt wird im Entwurf zur BEG absurderweise der Anschluss an ein Gebäudenetz gegenüber Einzelheizungen und Wärmenetzen diskriminiert. Demgegenüber steht der explizite politische Wille, die effiziente netzgebundene Wärme zu fördern. Deshalb bedarf es dringend der Klarstellung, dass bei einem Anschluss an ein Gebäudenetz der Austauschbonus für eine alte fossile Heizung, die ersetzt wird, ebenfalls gewährt wird“
Diese und weitere Vorschläge finden Sie in unserer eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie.