Flexibilisierung von Biogas: Keine Frage des „Ob“, aber des „Wie“
Berlin, 15.01.25: Heute findet im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Fraktionsentwurf der SPD und der Grünen zum sogenannten Biomassepaket statt. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßen zwar die wichtigen Änderungen, die die beiden Regierungsparteien vor Weihnachten eingebracht haben, doch unterstreichen die Verbände auch, dass so die bereits eingesetzte Rückbauwelle nicht aufgehalten wird. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), ist als Sachverständige geladen.
Sandra Rostek betont in ihrem Eingangsstatement: „Die Bioenergiebranche will Verantwortung für das Energiesystem übernehmen, künftig als Backup für Sonne und Wind einstehen und flexibel Strom und Wärme bereitstellen! Es geht also bei der Frage nach der Flexibilisierung von Biogas für uns nicht um das OB, sondern um das WIE.“
Doch der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Energie und Klimaschutz zeichnet laut Rostek keineswegs die von Wirtschaftsminister Robert Habeck angekündigte Zukunftsperspektive, sondern einen klaren Sterbepfad für 95% der Biogasanlagen und damit nahezu der gesamten Biogasbranche. Rostek begrüßt daher die Initiative von SPD und Grünen, die spürbare Verbesserungen im Fraktionsentwurf eingebacht haben. Allen voran zu erwähnen seien die Anpassungen des bislang viel zu niedrigen Flexibilitätszuschlages auf die heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie eine zusätzliche, leichte Anhebung des Ausschreibungsvolumens. Dennoch dürften diese guten Änderungen nicht über die weiterhin zahlreichen und teils schwerwiegenden Probleme im Gesetzesentwurf hinwegtäuschen, welche in Summe die bereits eingesetzte Rückbauwelle nicht aufhalten würden.
„Als Branche haben wir schon vor Jahren das Zielbild formuliert, bis 2030 über den gesamten Anlagenpark hinweg eine Verdreifachung der installierten Leistung auf 12 Gigawatt zu gewährleisten. Nachdem dieses Angebot jahrelang leider ignoriert wurde, soll es nun quasi über Nacht umgesetzt werden. Dies ist schlicht vom Prozess und der Technik her nicht möglich. In den extrem kurzen Fristen des Gesetzentwurfs können die Anlagen nicht auf eine mindestens vierfache Überbauung umgerüstet werden. Finanzierung, neue Genehmigungen, Planung, Netzanschluss, Lieferung und Installation neuer technischer Anlagen sind in der Kürze der Zeit nicht zu schaffen,“ unterstreicht die Leiterin des HBB.
Existenzielle Probleme sieht Rostek insbesondere bei Biogasanlagen, für die bereits 2025 der erste EEG-Vergütungszeitraum ausläuft. Diese hätten nur knapp zwei Monate Zeit, um ein fundiertes Angebot zu vorzulegen, und danach etwa sieben Monate Zeit für die Umsetzung. Nach einer aktuellen Umfrage des Fachverbandes Biogas könnten 76 % der Anlagen unter diesen Rahmenbedingungen nicht an den Ausschreibungen teilnehmen und müssten ihre Anlage stilllegen. So würden wir große Mengen an gesichertem Strom und die zugehörige grüne Wärme riskiert, häufig in vergleichsweise strukturschwachen ländlichen Regionen.
„Um dies zu verhindern, muss entweder der vorliegende Entwurf um einen realistischen Transformationspfad ergänzt werden, mit praktikablen und verhältnismäßigen Flexibilitätsanforderungen. Oder, falls dies in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich ist, plädieren wir für eine Übergangsregelung, nach der nur für die Jahre 2025/2026 das Ausschreibungsvolumen und der Flexzuschlag angehoben werden, um die Stilllegungswelle aufzuhalten und allen Zeit für eine vertiefte fachliche Diskussion des „wie’s“ der Flexibilisierung zu verschaffen,“ schließt Rostek.
Diese und weitere Änderungsempfehlungen finden Sie in der diesbezüglichen Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.