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22.04.2024

Expertenanhörung zum Solarpaket: Potenzial bestehender Bioenergieanlagen muss für eine flexible Strom- und Wärmeerzeugung voll ausgeschöpft werden!

Berlin 22.04.22: Heute findet im Bundestagsausschuss für Klima und Energie eine Expertenanhörung zum sogenannten Solarpaket und damit zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) statt. Sowohl der Fachverband Biogas e.V. als auch das Hauptstadtbüro Bioenergie sind als Sachverständige geladen.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, lobt den Einsatz der Regierungsfraktionen, die Bioenergie im Rahmen des Solarpakets zu stärken und unterstreicht: „Das Solarpaket adressiert viele regulatorische Hemmnisse im Bereich der Bioenergie und insbesondere der Biogasnutzung. Besonders hervorzuheben ist die Beseitigung unnötiger Hemmschuhe, wie die Aussetzung der seit Jahren kritisierten Südquote oder die Abschaffung der Mindestverweilzeit von Gärsubstraten im gasdichten System. Auch ist es zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun die Möglichkeit erhält, die Gebotshöchstwerte um 15 anstatt um 10 Prozent anzuheben sowie ab 2025 nichtgenutzte Volumina aus der Biomethan- in die Biomasseausschreibung zu übertragen. Akuter Nachbesserungsbedarf besteht jedoch noch bei der Ausgestaltung der Regulatorik für Güllekleinanlagen“.

Daneben gibt es auch grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf am EEG, so Rostek: „Trotz der Übertragung zukünftig nichtgenutzter Biomethan-Ausschreibung in das Biomasse-Segment wird dies nicht die Stilllegung tausender Bioenergieanlagen und damit den Verlust von dutzenden Terawattstunden erneuerbaren Stroms und Wärme in den nächsten Jahren aufhalten. Allein zur Stabilisierung des bestehenden Anlagenparks braucht es in der Biomasse-Ausschreibung mindestens 1.800 MW pro Jahr! Gleichzeitig müssen Biogasanlagen in eine flexiblere Zukunft geführt werden. Um eine Umrüstung von Biogasanlagen anzureizen, ist hierfür der Flexibilitätszuschlag an die Inflation der letzten Jahre sowie die gestiegenen Zinsen anzupassen und auf mindestens 120 Euro/kW zu erhöhen. Nicht zuletzt sollten auch die Gebotshöchstwerte und Vergütungssätze an die gestiegenen Investitions- und Betriebskosten angepasst werden. Eine umfassende Flexibilisierung des Biogasanlagenparks reduziert den Bedarf und die Förderkosten für den von der Bundesregierung geplanten Bau neuer Erdgaskraftwerke.“

Die Stellungnahme des Fachverband Biogas e.V. sowie des Hauptstadtbüros Bioenergie finden sich auf den jeweiligen Webseiten.