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06.07.2023

EnWG-Novelle: Bundesnetzagentur muss klare Zielvorgaben zum Ausbau der Biomethaneinspeisung erhalten

Berlin, 6.7.2023: Heute wird der Entwurf einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Bundestag eingebracht. Mit dieser soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2.9.2021 zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Im Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz fordern die Regierungsfraktionen die Bundesregierung auf, die Rahmen-bedingungen für die Biomethaneinspeisung zu verbessern. Die laufende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellt dafür die Weichen. Der Gesetzgeber sollte deshalb seinen Spielraum zur Regulierung der Biomethaneinspeisung nicht vollständig an die Bundesnetzagentur (BNetzA) abtreten. Konkret sollte im EnWG das Ziel eines Ausbaus der Einspeisung von Biomethan und Wasserstoff ins Gasnetz festgelegt und somit der BNetzA politische Leitplanken gegeben werden. Damit könnten die bisherigen Regelungen für Biomethan und Wasserstoff in der Gasnetzzugangs- und der Gasnetzentgeltverordnung fortgeführt und optimiert werden. Ein solches Ziel wäre auch ein Baustein zur Umsetzung des REPowerEU-Plans der Europäischen Union, welcher eine deutliche Ausweitung der Biomethan- und Wasserstoffproduktion vorgibt.

Nicht zuletzt sollte im nun stattfindenden politischen Prozess gleichzeitig der bestehende Rechtsrahmen überarbeitet werden. Die Gasnetzzugangs- sowie die Gasnetzentgeltverordnung weisen in ihrer jetzigen Form mehrere inhaltliche Fehler auf. Um Investitionsbedingungen für Biogasaufbereitungs- und Elektro-lyseprojekte schon jetzt zu verbessern sowie der BNetzA eine Orientierung für ihre Festlegungen zu geben, sollte hier nachgebessert werden. Dazu gehört insbesondere die stärkere Begrenzung des Betreiberanteils an den Netzanschlusskosten, die Einführung einer Pflicht für Gasnetzbetreiber zur Realisierung von Netzanschlüssen innerhalb eines Jahres sowie die Entfristung der Entgelte für vermiedene Netznutzung.“

 

Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat zu diesen und weiteren Punkten eine Stellungnahme erarbeitet und auf der Webseite HBB veröffentlicht.

 

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)