EnWG-Novelle: Bundesnetzagentur muss klare Zielvorgaben zum Ausbau der Biomethaneinspeisung erhalten
Berlin, 24.05.2023: Die Bundesregierung hat heute eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Mit dieser soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2.9.2021 zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„Wir begrüßen, dass nun endlich eine Klarstellung zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgen soll. Gleichwohl sollte der Gesetzgeber das Zepter nicht vollständig aus der Hand geben. Konkret sollte im Energiewirtschaftsgesetz das Ziel eines Ausbaus der Einspeisung von Biomethan und Wasserstoff ins Gasnetz festgelegt und somit der BNetzA politische Leitplanken gegeben werden. Damit würden die bisherigen Regelungen für Biomethan und Wasserstoff in der Gasnetzzugangs- und der Gasnetzentgeltverordnung fortgeführt. Ein solches Ziel wäre auch ein Baustein zur Umsetzung des REPowerEU-Plans der Europäischen Union, welcher eine deutliche Ausweitung der Biomethan- und Wasserstoffproduktion vorgibt.
Nicht zuletzt sollte im nun stattfindenden politischen Prozess gleichzeitig der bestehende Rechtsrahmen überarbeitet werden. Die Gasnetzzugangs- sowie die Gasnetzentgeltverordnung weisen in ihrer jetzigen Form mehrere inhaltliche Fehler auf. Um Investitionsbedingungen für Biogasaufbereitungs- und Elektrolyseprojekte schon jetzt zu verbessern sowie der BNetzA eine Orientierung für ihre Festlegungen zu geben, sollte hier nachgebessert werden. Dazu gehört insbesondere die stärkere Begrenzung des Betreiberanteils an den Netzanschlusskosten, die Einführung einer Pflicht für Gasnetzbetreiber zur Realisierung von Netzanschlüssen innerhalb eines Jahres sowie die Entfristung der Entgelte für vermiedene Netznutzung.“