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14.09.2022

Energiesicherungsgesetz bedarf noch entscheidender Änderungen für mehr Biogas im kommenden Winter

Berlin, 14.09.2022: Heute hat das Bundeskabinett den Ressortentwurf zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen, über den nächste Woche auch in erster Lesung im Deutschen Bundestag beratschlagt werden soll. Um auf die angespannte Lage auf den Energiemärkten zu reagieren, will die Bundesregierung eine Ausweitung der Biogasproduktion ermöglichen. Die Vorschläge greifen aus Sicht der Bioenergiebranche jedoch zu kurz, um dieses Ziel in der Praxis umsetzen zu können. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Es ist zwar zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes die Begrenzungen für die Biogasproduktion abschaffen will, um fossiles Erdgas anteilig zu ersetzen, doch die im Kabinettsentwurf vorgesehene Aussetzung der Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die Flexibilisierung des Güllebonus sind nur ein erster Schritt. Wie im Entwurf der Bundesregierung richtigerweise gesagt wird, muss eine vorübergehend erhöhte Gaserzeugung noch im kommenden Winter ohne eine neue Genehmigung möglich sein. Dies wie angekündigt über eine Änderung der Vollzugshinweise durch die sogenannte ‚Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz‘ umzusetzen, scheint angesichts der Kürze der Zeit und der Wichtigkeit eine pragmatische Lösung. Um für Anlagenbetreiber, die ihre Gaserzeugung erhöhen, Rechtssicherheit zu schaffen, ist jedoch eine entsprechende gesetzliche Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz vorzuziehen.

Darüber hinaus ist es hoch problematisch, dass die Bundesregierung nicht die verschiedenen Hemmnisse im Baugesetzbuch (BauGB) angeht: Im BauGB muss die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Million Normkubikmeter Biogas pro Jahr überschritten werden dürfen. Dies ist zwingend notwendig, um zusätzliche Biogasmengen in den Markt zu bringen. Andernfalls laufen die beschlossenen Änderungen weitgehend ins Leere.

Des Weiteren sollte die Pflicht zur gasdichten Abdeckung von Gärresten im EEG zumindest für einen befristeten Zeitraum als erfüllt gelten, wenn die Vorgaben zur Methanemissionsreduktion der TA-Luft eingehalten werden.

Diese und weitere Vorschläge finden sich in der Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie zum Energiesicherungsgesetz. Wir setzen nun auf die Tatkraft des Bundestages, kurzfristig noch die entscheidenden Änderungen umzusetzen, um das bereits seit März diesen Jahres immer wieder seitens der Branche unterbreitete Angebot nutzen zu können und die Gasmangellage im kommenden Winter bestmöglich mit abzufedern.“