EEG-Novelle: Verbesserungen dürfen nicht von großen Unzulänglichkeiten der Strompreisbremsenreparatur ablenken
Berlin, 7.6.2023. Heute beschließt das Bundeskabinett den Ressortentwurf für eine kleine Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2023), womit unter anderem die befristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistung bestehender Biogasanlagen sowie die Flexibilisierung des Güllebonus verlängert werden soll. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„Die für Biogasanlagen geplante Verlängerung der befristeten Aussetzung der Höchstbemessungsleistung bis Ende 2024 sowie der Flexibilisierung des Güllebonus bis zum 30.04.24 ist ein sinnvoller Schritt, damit der bestehende Biogasanlagenpark auch im kommenden Winter einen größeren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten kann. Doch die im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen können nur ein erster Schritt sein. Insbesondere sollten die technischen Anforderungen zur Minderung von Methanemissionen im EEG an das einschlägige Fachrecht in der TA-Luft 2021 angepasst werden. Dies ermöglicht zusätzliche Spielräume zur Erhöhung der Gaserzeugung und kann bei einer konsequenten Umsetzung Investitionskosten senken und Innovationen anreizen, ohne Abstriche beim Immissionsschutz zu machen.
Da zu erwarten ist, dass die EEG-Novelle im Parlament zusammen mit der laufenden Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) behandelt wird, besteht aus Branchensicht jedoch noch großer Nachbesserungsbedarf. Denn die eigentlich als Reparatur gedachte Novelle des StromPBG schafft für die Bioenergie mehr Probleme als bestehende zu lösen. Wir setzten daher auf die Tatkraft der Abgeordneten des Bundestages hier die richtigen Weichen zu stellen und bei der Menge an zu behandelnden Gesetzen einen waches Auge zu bewahren.“
Weitere Informationen finden sich in den Stellungnahmen der Bioenergieverbände zum Kabinettsentwurf der StromPBG-Novelle sowie zum Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle.