„Bundestag bringt mehr Klimaschutz auf die Straße und gibt Perspektiven für Biokraftstoffe“
Berlin, 19. Mai 2021: Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner heutigen Sitzung umfangreiche Änderungen am Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor beschlossen, die ein zentrales Element der Klimapolitik im Verkehr darstellt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:
„Die heute vom Umweltausschuss des Bundestags beschlossenen Anpassungen am Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote weisen den Weg für mehr Klimaschutz auf der Straße. Wir begrüßen insbesondere die erhöhte Treibhausgasminderung bereits ab 2022. Die Abgeordneten folgen damit den Empfehlungen der Branche, die in den vergangenen Monaten deutlich gemacht hat, dass sie bereitsteht, mehr klimafreundliche Kraftstoffe auch kurzfristig zu liefern. Dafür haben jetzt die Hersteller von flüssigen und gasförmigen Biokraftstoffen die notwendige Planungssicherheit bis 2030.
Dieser beherzte Vorstoß der zuständigen Abgeordneten reicht aber noch nicht aus, um die Ziele des neuen Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Wir können und müssen noch deutlich mehr leisten, um den Verkehrssektor zu dekarbonisieren und sollten daher alle nachhaltigen, klimafreundlichen Erfüllungsoptionen bestmöglich mobilisieren. Dies gilt auch für Wasserstoff auf Basis von Biomasse. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Umweltausschuss auch diesen für anrechnungsfähig auf den Straßenverkehr erklärt hat. Es bleibt indes unverständlich, warum der Einsatz in Raffinerien nicht anrechenbar sein soll.
Der Umweltausschuss hat auch ein wichtiges Zeichen gesetzt, indem er einzelne Erfüllungsoptionen mit mangelnder Nachhaltigkeit eingrenzt. Der vorgezogene Ausstieg aus Palmöl und die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Abwässern aus der Palmölindustrie (sogenannte Palmoil-Mill-Effluents, POME) sind ebenso zu begrüßen wie die Absicht, ab 2026 Einsparungen aus Produktionsprozessen (Upstream-Emission-Reductions, UER) nicht mehr auf den Verkehrssektor anrechenbar zu machen.“