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17.03.2022

Bioenergieverbände fordern dringend notwendige Anpassungen im EEG-Entwurf

Berlin, 17.03.2022.  Heute endete die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms, welche bis Ostern beschlossen und anschließend dem Bundestag vorgelegt werden soll. Das Hauptstadtbüro Bioenergie fordert dringend nötige Anpassungen, um sowohl den klimapolitischen Ambitionen der Bundesregierung sowie der geo- und wirtschaftspolitischen Notwendigkeit zur Reduzierung von fossilen Rohstoffimporten gerecht zu werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros, kommentiert im Namen der Verbändegemeinschaft:

„Während die Berücksichtigung der Bioenergie im Referentenentwurf zu begrüßen ist, bleibt der Vorstoß aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hinter den großen Potenzialen der Branche zurück. Tatsächlich sieht der Entwurf sogar Änderungen im EEG vor, die energiepolitisch unnötig und teils kontraproduktiv sind und in den nächsten Jahren zu einem Rückgang der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogasanlagen, Holzheizkraftwerken und Biomethan führen könnten. Dazu zählt insbesondere die beabsichtigte Fokussierung der Biomasse-Vergütung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke. Eine solche ist energiewirtschaftlich unnötig, weil in einem flexiblen Energiesystem der Flexibilitätsbedarf effizienter und günstiger durch andere Optionen bereitgestellt werden kann, insbesondere auch durch flexible Biogasanlagen, Biomethan-KWK und Holzheizkraftwerke. Es ist folglich ein Abbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu befürchten. Der Neubau solcher Spitzenlastkraftwerke darf deshalb nur einen kleinen Baustein der Bioenergie-Vergütung im EEG darstellen. Der Fokus sollte weiterhin auf dem Erhalt und der Flexibilisierung des heutigen Anlagenparks sowie auf die Erschließung noch offener Biomassepotenziale liegen. Daneben sollten im Angesicht der hohen Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern und der aktuellen Preisdynamik auch kurzfristige Änderungen angegangen werden. Hier zuvorderst zu nennen ist die ersatzlose Abschaffung der endogenen Mengensteuerung sowie der sogenannten Südquote, die Aussetzung der Höchstbemessungsleistung, größere Anreize für die Vergärung von Gülle sowie für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.“

Die eingereichte Stellungnahme ist zu finden auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie.