Bioenergie leistet Grundversorgung – Ausnahmeregelungen und Fristverlängerungen wegen Corona-Krise nötig
Mit der Corona-Krise wird die gesamte Gesellschaft vor Herausforderungen gestellt, die in Umfang und Ausmaß unvergleichlich sind. In Anerkennung dessen sorgen sich die Bioenergieverbände auch um die Auswirkungen der Pandemie auf die Bioenergiebranche. Der allgemeine Personalausfall, die Schwierigkeiten im Transportsektor sowie die Unterbrechungen von Lieferketten können zu Hemmnissen bei der Versorgung von Anlagen mit Einsatzstoffen führen. Darüber hinaus können diese Problematiken auch die Einhaltung von gesetzlichen Fristen deutlich erschweren. Vor dem Hintergrund, dass die Bioenergie vor allem im ländlichen Raum einen entscheidenden Beitrag zur Grundversorgung mit Strom und Wärme leistet, mahnen die Bioenergieverbände an, die krisenbedingten Belastungen der Branche dringend abzufedern und bestimmte Ausnahmeregelungen zu beschließen. In diesem Zusammenhang begrüßen sie das positive Signal zu entsprechenden Maßnahmen, das in der vergangenen Woche von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausging. Jedoch betonen die Verbände, dass weitere Regelungen folgen müssen, um den Herausforderungen der Corona-Krise auch für die Branche entgegenzuwirken und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
„Die Corona-Krise betrifft uns alle. Auch die Bioenergiebranche spürt die enormen Auswirkungen deutlich“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Verbände. „Viele Anlagenbetreiber kämpfen aktuell mit zusätzlichen Schwierigkeiten, die in der Pandemie begründet sind. Wir brauchen dringend pragmatische Regelungen, um diese Belastungen abzumildern, denn die Bioenergie trägt maßgeblich zur Energiegrundversorgung bei“, führt Rostek aus. Es müsse sichergestellt werden, dass gesetzliche Fristen verlängert werden, wenn sie aufgrund von krisenbedingten Umständen nicht eingehalten werden können. Dies gelte in besonderem Maße für die Fristen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses sei für die Finanzierung der Investitionen in Neuanlagen sowie für den Betrieb und Investitionen in die Nachrüstung von Bestandsanlagen unverzichtbar. Betroffenen drohten dadurch Pönalen und ggf. der Verlust des Vergütungsanspruchs. Die BNetzA hatte in der vergangenen Woche zwar erste Hinweise zum Umgang mit den Ausschreibungskonditionen des EEG während dieser Krise bekannt gegeben. „Allerdings decken diese Schritte bei Weitem nicht den notwendigen Umfang ab“, so Rostek. „Um die aktuellen Schwierigkeiten der Bioenergiebranche anzugehen, müssen weitere und vor allem rechtssichere Regelungen schnellstmöglich erlassen werden.“
Beispielsweise müsse auch gewährleistet werden, dass mögliche Engpässe in der Substratversorgung, die auf die Corona-Pandemie zurückgehen, nicht zu einem Verlust der EEG-Vergütung führen. Hier seien zum einen Biogasanlagen betroffen, die Gülle einsetzen und derzeit teilweise Schwierigkeiten haben, den gesetzmäßig vorgeschriebenen Gülleanteil einzuhalten – es drohe hier der vollständige, gemäß EEG dann dauerhafte Verlust dieses zentralen Vergütungsbestandteils. Zum anderen können unter Umständen einige Biomasseheizkraftwerke nicht mehr die nach EEG vergütungsfähige Biomasse einsetzen, sondern müssen auf andere Brennstoffe zurückgreifen, um ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. In beiden Fällen müssen Ausnahmeregelungen gefunden werden, um den Anlagenbetreibern eine temporäre Flexibilität bei den eingesetzten Stoffen zu ermöglichen, so die Bioenergieverbände.
Nähere Details und weitere notwendige Maßnahmen für die krisenbedingten Herausforderungen haben die Bioenergieverbände in einem Arbeitspapier zusammengestellt, das stets an die aktuelle Lage angepasst werden soll.