Bioenergie im EEG an Klimazielen ausrichten: Branche setzt auf parlamentarisches Verfahren
Heute findet im Bundestag die erste Lesung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) statt. Aus Sicht der Bioenergieverbände biete das somit beginnende parlamentarischen Verfahren im Bundestag die entscheidende Chance, die Bioenergie jetzt für Energiewende und Klimaschutz zu stabilisieren. Oberste Priorität sei dabei vor allem die Festlegung von Ausschreibungsvolumina für Biomasse und Regelungen, die den Klimazielen Rechnung tragen.
„Mit dem EEG-Kabinettsentwurf ging ein wichtiges Signal für die Bioenergiebranche einher, dass es weitergehen soll. Nun hat der Bundestag es in der Hand, darauf aufzusatteln und eine verlässliche Perspektive im Sinne des Klimaschutzes zu schaffen“, teilt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände mit.
Vorrangig müsse das 42-Terawattstunden-Ziel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 direkt im Gesetz verankert werden. Damit hinge auch zusammen, dass die Ausschreibungsvolumina so angehoben würden, dass die Ziele auch erreicht werden können. Das bedeute ein notwendiges Ausschreibungsvolumen von 990 Megawatt (MW) pro Jahr, davon 840 MW im regulären Ausschreibungssegment und 150 MW im Ausschreibungssegment für hochflexible Biomethananlagen.
Zudem sei die Anhebung der Gebotshöchstwerte um 2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), wie sie im Kabinettsentwurf steht, zwar begrüßenswert. Bestandsanlagen – insbesondere tausende kleinere, landwirtschaftliche Biogasanlagen – benötigen allerdings eine Erhöhung um 3 ct/kWh für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb.
Weiterer Handlungsbedarf für den Bundestag sei beim Ausbau der Güllevergärung gegeben. Dazu gehöre vor allem eine Umstellung der Obergrenze der Sondervergütungsklasse auf 150 Kilowatt (kW) Bemessungsleistung und die Öffnung dieser Klasse für Bestandsanlagen. Ebenso müsse der Bundestag sich dafür einsetzen, dass diese Regelungen im Gesetz und nicht erst in einer nachgelagerten Verordnung getroffen würden.
Auch die Flexibilitätsanforderungen für Holzheizkraftwerke seien dringend anzupassen. Um diese nicht von vorneherein von einer Anschlussvergütung auszuschließen, sei es notwendig, die Pflicht zur Flexibilisierung für Bestandsanlagen bei 80 Prozent zu belassen und für Neuanlagen lediglich auf 75 Prozent der installierten Leistung zu beschränken.
„Mit diesen Nachbesserungen kann der Bundestag jetzt entscheidend zur Stabilisierung der Bioenergie für Energiewende und Klimaschutz beitragen“, resümiert Sandra Rostek. Die Bioenergieverbände plädieren entsprechend an die Abgeordneten, im parlamentarischen Verfahren insbesondere diese Punkte umzusetzen und die Leistungen der Bioenergie für die Klimaziele zu nutzen und zu optimieren.