Bioenergie-Ausschreibungen im EEG erneut unterdeckt – Rostek: „Bundesnetzagentur muss handeln“
Die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde für Biomasse im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden heute von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht. Angesichts des abermaligen Unterdeckung des Ausschreibungsvolumens fordern die Bioenergieverbände die BNetzA auf, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und die Gebotshöchstwerte um zehn Prozent anzuheben, um eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für potenzielle Bieter attraktiver zu machen.
Ausschreibungsergebnisse zeigen: Teilnahme wirtschaftlich nicht attraktiv
Die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Ergebnisse führen den Trend der vergangenen Ausschreibungsrunden fort: Mit 50 erfolgreichen Geboten (April 2019: 19) in einem Umfang von ca. 56,7 Megawatt (April: 25,5 MW) bleibt die Beteiligung der Bioenergiebranche wie zu erwarten war, erneut gering. Zukunftsfähige Anlagenkonzepte werden durch unwirtschaftliche Rahmenbedingungen an der Ausschreibungsteilnahme gehindert, sodass das ausgeschriebene Volumen von rund 133 MW installierter Leistung zum wiederholten Male nicht ausgeschöpft wurde. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die BNetzA nach dreimaliger Unterdeckung der Ausschreibungen bis zum 1. Dezember die Gebotshöchstwerte für das Jahr 2020 anheben.
Anhebung der Gebotshöchstwerte notwendig, um Klimaschutzziele 2030 zu erreichen
Im Namen der Bioenergieverbände fordert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, dazu: „Die Bundesnetzagentur muss jetzt handeln und die Gebotshöchstwerte um zehn Prozent anheben, so wie es im EEG vorgesehen ist. Das ist dringend notwendig, um die im Klimaschutzprogramm beschlossene Stabilisierung des Bioenergie-Beitrags zur Stromerzeugung zu erreichen." Diese Maßnahme hat oberste Priorität, um den Beitrag der Bioenergie zu den Klimaschutzzielen 2030 zu optimieren und auszubauen.
Verlängerung der Realisierungsfristen erforderlich
Darüber hinaus ist die Verlängerung der Realisierungsfristen ab Auktionsende von äußerster Wichtigkeit. Besonders für größere Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen reicht der derzeitige Zeitraum von 18 bzw. 24 Monaten nicht aus, um vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme zu gelangen. Für Bestandsanlagen wiederum ergibt die Wartefrist von zwölf Monaten nach erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme keinen Sinn. Diese Wartefrist sollte daher – wie bei Neuanlagen – gestrichen werden. Damit könnten Pioniere der Stromerzeugung aus Biomasse noch 2020 an Ausschreibungen teilnehmen und sich eine Anschlussvergütung ersteigern, und neue Projekte könnten endlich realisiert werden. Beides wird dringend gebraucht, um die Ziele der Bundesregierung nicht noch mehr zu gefährden.