Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags: „Rahmen für Bioenergie im EEG jetzt nachbessern!“
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags hat heute Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zu energiepolitischen Themen, allen voran das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), geladen. Darunter auch Sandra Rostek, die als Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie die Anliegen der Branche vertritt. In ihrer Vorab-Stellungnahme betonen die Bioenergieverbände, dass die Rahmenbedingungen des EEG 2021 für die Bioenergie dringend nachgebessert werden müssen.
„Die Klimaziele der Bundesregierung sind nur zu erreichen, wenn die Bioenergie durch eine Stabilisierung und Optimierung des Anlagenparks im Strom- und Wärmesektor ihre Schlüsselrolle übernehmen kann. Der Bundestag ist nun am Zug, den eigenen Anspruch gerecht zu werden und den Rahmen im EEG so zu setzen, dass der Weiterbetrieb tausender Bioenergieanlagen sowie die Errichtung neuer innovativer Anlagen auch möglich wird“, führt Sandra Rostek im Vorfeld der Anhörung des Wirtschaftsausschusses aus.
Insbesondere die erneute Anpassung der Regelungen zum „Flexibilitätszuschlag“, mit dem die Bereitstellung flexibler Leistung aus Biogas honoriert wird, sei unabdingbar für den Fortbestand der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas. In den Verhandlungen zum EEG 2021 war dieser Zuschlag für die zweite Vergütungsperiode von Biogasanlagen gestrichen worden. Aus Sicht der Bioenergieverbände, aber auch eines Runden Tisches, den die Clearingstelle EEG unlängst eingerichtet hatte, ist dies sachlich jedoch nicht gerechtfertigt. „Ohne die Gewährung des Flexzuschlags steht nicht nur die Flexibilisierung von Biogas vor dem Aus, sondern der Weiterbetrieb der Anlagen wird generell unmöglich“, unterstreicht Rostek und verweist ebenfalls auf die äußerst unbefriedigenden Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunde für Biomasse, die aufgrund der schlechten Bedingungen stark unterzeichnet war.
Auch bei dem vom Kabinett vorgelegten Entwurf einer Verordnung für eine Regelung zum Weiterbetrieb von Güllekleinanlagen bestehe noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Bioenergieverbände kritisieren insbesondere, dass die vom Kabinett vorgeschlagenen Vergütungssätze langfristig keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ermöglichen: „Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält die Vorgabe, die Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen deutlich auszuweiten. Mit diesem Gesetzentwurf wird man sogar hinter das heute schon niedrige Niveau der Güllevergärung zurückfallen, – zu Lasten des Klimas und zu Lasten landwirtschaftlicher Biogasanlagen“, so Rostek.
Die Bioenergieverbände haben in ihrer Stellungnahme diese und weitere Hemmnisse dargelegt und bauen nun auf das weitere parlamentarische Verfahren, in dem die Abgeordneten weitere Akzente für mehr Klimaschutz durch Bioenergie setzen können.