Vorschlag für eine Anschlussregelung für Gülle-Biogasanlagen nach § 88b EEG 2021
Die Bioenergieverbände begrüßen, dass mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) die Möglichkeit geschaffen wurde, per Verordnung eine Anschlussregelung für kleinere Biogasanlagen zu schaffen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen (§ 88b EEG 2021). Diese Anlagen sind aus Klimaschutzsicht besonders sinnvoll, weshalb der Ausbau der Güllevergärung zurecht als Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 zur Erreichung der Klimaziele im Landwirtschaftssektor vorgesehen ist. Allerdings können diese Anlagen aufgrund ihrer höheren Stromgestehungskosten nicht im regulären Ausschreibungsverfahren gegen andere Bioenergieanlagen konkurrieren. Eine eigene Anschlussregelung ist deshalb aus klimapolitischer Sicht notwendig, da bislang keine finanzielle Honorierung der Klimaschutzleistung erfolgt.
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