Vorschlag der Bioenergiebranche Bioenergieanlagenbestand für die Energieversorgung im kommenden Winter nutzen
Viele aktuelle energiepolitische Maßnahmen der Bundesregierung – insbesondere das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz - zielen darauf ab, die negativen Auswirkungen einer Gasmangellage auf die Energieversorgung und die Gasverbraucher außerhalb des Strommarktes zu reduzieren. Neben der Nutzung bestehender Kohle- und Erdölkraftwerke und dem Abwurf von Gaskraftwerken können die negativen Auswirkungen einer Gasmangellage aber auch reduziert werden, indem der Gasbedarf im Stromsektor bereits vor einer eventuellen Mangellage reduziert wird.
Viele bestehende Bioenergieanlagen haben die Möglichkeit, kurzfristig ihre Gas-, Strom- und Wärmeproduktion zu erhöhen und so die Nutzung von Erdgas zu reduzieren und die Gasspeicher zu schonen. Das kurzfristig mobilisierbare technische Potenzial allein des bestehenden Biogasanlagenparks wird auf eine Steigerung von im Schnitt 20 Prozent geschätzt, insgesamt also 19 Terawattstunden (TWh) Gas bzw. 7 TWh Strom, was knapp 4 Prozent der russischen Erdgasimporte vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine bzw. dem Stromverbrauch von zwei Millionen Haushalten entspricht. Um dieses Potenzial zu heben, sollten regulatorische Einschränkungen für eine Erhöhung der Energieproduktion kurzfristig und befristet ausgesetzt werden. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
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