Positionspapier: Vorschläge zur Weiterentwicklung des Baugesetzbuchs (BauGB)
Wir begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesregierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen, speziell auch die Ankündigung, alle Hürden und Hemmnisse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus dem Weg zu räumen. Insbesondere die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Bioenergie solle in Deutschland eine neue Zukunft erfahren, begrüßen wir sehr.
Nun gilt es, die Ziele und Vorhaben auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überführen. Im Zuge dessen ist der rechtliche Rahmen so anzupassen, dass die Bioenergie ihr Potenzial als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen nachhaltig heben kann. Dazu gehört nicht nur, fossile Energieträger zu ersetzen, sondern auch CO2 der Atmosphäre zu entziehen und dauerhaft zu speichern.
Im Baugesetzbuch (BauGB) finden sich aktuell noch viele Hemmnisse und Hürden für die Erzeugung und Nutzung von Bioenergie, insbesondere für die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz, der Er-schließung von Rest- und Abfallstoffen für die Biogaserzeugung sowie den Ausbau der Wärmenutzung. Das vorliegende Papier enthält Vorschläge, wie diese Hemmnisse im Einklang mit der gebotenen Schonung des Außenbereichs im BauGB ausgeräumt werden können.
Das Wichtigste in Kürze
1. Mobilisierung von Nebenprodukten und Reststoffen: Um das Potenzial der Vergärung von Gülle, insbesondere aus bestehenden Tierhaltungsanlagen, sowie von gewerblichen Reststoffen, zu erleichtern,
sollten:
- Die Hemmnisse für den Einsatz von Wirtschaftsdünger und Reststoffen aus nahegelegenen
- Betrieben, die nicht selbst privilegiert sind, abgebaut werden.
- Auch an nicht (mehr) privilegierten gewerblichen Tierhaltungen, Biogasanlagen privilegiert errichtet werden können.
- Unter bestimmten Bedingungen die Größenbegrenzung in § 35 Abs. 1 Nr. 6 überschritten werden dürfen.
2. Biomethaneinspeisung: Um die Umrüstung des Biogas-anlagenbestands auf die Biomethaneinspeisung ins Gasnetz voranzubringen, sollten zentrale Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlagen privilegiert im Außenbereich errichtet werden dürfen.
3. Fortschrittliche Biokraftstoffe für den Schwerlastverkehr: Um die Umrüstung des Biogasanlagenbestands auf die Erzeugung fortschrittlicher Biokraftstoffe zu erleichtern, die z.B. zum Betrieb landwirtschaftlicher Maschinen und den Schwerlast-Fernverkehr eingesetzt werden können, sollte:
- Die Privilegierung von Biogasanlagen nicht daran gebunden sein, dass die Anlage ans öffentliche Netz angeschlossen ist, um auch Anlagenkonzepte zu ermöglichen, bei denen z.B. aus dem Biogas fortschrittliche Biokraftstoffe erzeugt und ohne Einspeisung in ein öffentliches Netz vermarktet werden.
- Biogasverflüssigungsanlagen privilegiert im Außenbereich errichtet werden dürfen.
- Wärmeauskopplung: Blockheizkraftwerke, die vom Standort der Biogaserzeugung abgesetzt sind (Satelliten-BHKW), dürfen im Außenbereich nur dann errichtet werden, wenn die gesamte erzeugte Energie überwiegend am BHKW-Standort genutzt wird. Um die Wärmenutzung aus Biogas an Außenbereichs-standorten zu erleichtern, sollte die Errichtung dieser BHKW auch dann möglich sein, wenn z.B. der Strom nicht vor Ort genutzt, sondern überwiegend oder vollständig ins öffentliche Netz eingespeist wird.