24.02.2023
Positionspapier Vorschläge zum Abbau regulatorischer Hemmnisse für die Bioenergie
Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzliche Verbesserung der Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen durch:
- Überprüfung aller Anforderungen auf Konsistenz mit anderen Anforderungen und politischen Zielen sowie auf Verhältnismäßigkeit
- Grundsätzliches zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren:
- BImSchG:1 Ausweitung der Kompetenz externer Sachverständiger zur Prüfung von Anträgen sowie Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren
- 9. BImSchV:2 Beschränkung des Zeitfenstern zur Nachforderung von Antragsunterlagen
- EEG:3 Festlegung, dass nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Herstellung von Wärme und Gas aus Erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ ist
Übergreifende Erleichterung des Anlagenbetriebs durch:
- BioSt-NachV, BioKraft-NachV, RED:4 Vereinfachung des Zertifizierungsverfahrens & Verknüp-fung mit europäischer Datenbank; Verlängerung von Meldefristen; Einführung zusätzlicher Standardwerte; Festlegung angemessener Bagatellgrenzen
- NELEV:5 Erleichterung der Zertifizierung von Einheiten und Anlagenkomponenten
- TRAS 120:6 Umfassende Überarbeitung des Anforderungskatalogs
- BEHG:7 Ausnahme von kleinen und mittleren Anlagenbetreibern
Erleichterung des Einsatzes von Nebenprodukten, Reststoffen, Abfällen und alternativer Anbaubio-masse sowie Beschleunigung von Änderungen des Einsatzstoffmixes durch:
- AwSV:8 Sicherung der Lagerung von Gärresten in JGS-Anlagen
- BauGB:9 Erleichterung des Einsatzes von Gülle und gewerblichen Reststoffen in bauplanungsrechtlich privilegierten Biogasanlagen
- EEG: Flexibilisierung der technischen Anforderungen zur Minderung von Methanemissionen sowie Anpassung ans Fachrecht; Anhebung der Obergrenze für Güllekleinanlagen auch für den Anlagenbestand; Anerkennung von Pferdemist als „Gülle“ i.S.d. EEG 2009
- 4. BImSchV: Verschlankung von Genehmigungsverfahren und genehmigungsrechtliche Erleichterung des Einsatzes von Gülle
- LAI-Auslegungsempfehlung10 zur 44. BImSchV: Sachgerechte Definition der Grenzwerte für Altholz
- BioSt-NachV, BioKraft-NachV bzw. RED: Zusätzliche Standartwerte für alternative Einsatzstoffe festlegen
- IED bzw. MECPD:11 Ausnahme: Ausnahme von Holzabfällen
- KrWG:12 Einsatz pflanzlicher Reststoffen erleichter
- TA Luft:13 Erschließung neuer Standorte für die Abfallvergärung nicht verhindern
- GAPDZV:14 Nutzung geförderter Blühpflanzenflächen ermöglichen und Hemmnisse für Agrofrostsysteme beseitigen
- DüV:15 Gleichstellung von Mist und Gärresten
Erleichterung und Beschleunigung der Flexibilisierung von Biogasanlagen durch:
- 12. BImSchV: Angleichung der Schwellenwerte von Rohbiogas und Erdgas
- BioSt-NachV bzw. RED: Umstellung der Schwellenwerte der Nachhaltigkeitszertifizierung von Feuerungswärmeleistung auf Bemessungsleistung
- EEG: Präzisierung des Anlagenbegriffs für Flexibilitätszahlungen, Deckelung der Flexibilitätsprämie auch für „Nach-Flexibilisierung abschaffen“
Erleichterung der Biomethanerzeugung und des Anschlusses ans Gasnetz durch:
- BauGB: Bauplanungsrechtliche Privilegierung von Aufbereitungsstationen, die mehrere Biogasanlagen bündeln, Einspeisestationen sowie Biogasverflüssigungsanlagen
- EEG: Ermöglichung der bilanziellen Trennung von Rohgas nach Einsatzstoffen
- GasNZV:16 Verringerung des Anteils des Biogasanlagenbetreibers an den Netzanschlusskosten
- GasNZV: Verpflichtung der Gasnetzbetreiber zur Realisierung von Gasnetzanschlüssen nach maximal einem Jahr
- SektV:17 Vereinfachung des Ausschreibungsverfahrens für Gasnetzanschlüsse
- BioSt-NachV bzw. BioKraft-NachV: Harmonisierung der Bilanzzeiträume von Nachhaltigkeitszertifizierung und Gashandel
- Erleichterung der Biogastrassenfindung
Erleichterung der Wärmeversorgung durch:
- BEW:18 Nachweis der langfristigen Brennstoffverfügbarkeit vereinfachen oder streichen, pra-xisgerechtere Ausgestaltung der Liste förderfähiger Festbrennstoffe, Bagatellgrenze für die Einführung einer Machbarkeitsstudie einführen
- BEG:19 Antragsverfahren für Gebäudenetzen vereinfachen
- EnWG:20 Nachrangige Abregelung von Erneuerbaren KWK-Anlagen
- EEW:21 Einzelfallabhängige Prüfung der Brennwertnutzung
- EEW: Anpassung der Regelungen zum Strom-Eigenverbrauch bei KWK-Anlagen
- BauGB: Vereinfachung des Baus von Satteliten-BHKW im Außenbereich
Abbau weiterer Hemmnisse durch:
- 10. BImSchV: Änderung der Bestandsschutzsortenregelung
- EEG: Pflicht zur Volleinspeisung auch für den Anlagenbestand abschaffen und Klarstellung der 3-Jahres-Regel bei der Obergrenze anzulegender Werte