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28.07.2025
Bioenergie in Wasserstoffbeschleunigungsgesetz konsequent mitdenken
Berlin, 28.07.25: Heute endet die Konsultationsfrist für den ersten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG). Die Ver-bände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) fordern die Einbettung des Gesetzes in ein umfassendes Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt, dass neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert.
25.07.2025
Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 7.7.2025
Da Biogas/Biomethan in den gleichen Anwendungen genutzt werden kann und deshalb aus energiewirtschaftlicher, industriepolitischer und klimapolitischer Sicht mindestens die gleichen Chancen bietet wie (erneuerbarer) Wasserstoff ist es sinnvoll, beide Energieträger gemeinsam zu denken. Auf europäischer Ebene wird dies im Übrigen bereits getan. So sehen beispielsweise das RePowerEU-Paket wie auch die “Roadmap towards ending Russian energy imports” der EU-Kommission sowohl für Wasserstoff als auch für Biomethan gleichrangige politische Ausbauziele vor und die novellierte EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (RL EU 2024/1789) und die der novellierte EU-Gasbinnenmarktverordnung (VO EU 2024/1789) analoge Regulierungsvorgaben vor. Wasserstoff und Biogas/Biomethan sind in diese Denke zwei Seiten einer Medaille. Dies deckt sich im Übrigen mit dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, der genauso eine bessere Regulierung für Biogas und Biomethan fordert. Ein Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG) ist deshalb zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sollte es in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Referentenentwurfs (RefE). Für weitere Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen
25.07.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), die ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 ist. Insbesondere die Erhöhung des Ambitionsniveaus, die Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben bis 2040 und die verbesserten Maßnahmen zur Betrugsprävention sind positiv hervorzuheben. Nachhaltige Biokraftstoffe stellen noch immer die tragende Säule des Klimaschutzes im Verkehr dar und haben 2023 rund 12 Mio. t CO2 eingespart.
21.07.2025
Wärmespeichergesetz muss die großen Wärmepotenziale der Bioenergie konsequenter ausschöpfen
Berlin 21.07.25: Heute endet die Stellungnahmefrist für den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (GeoBG). Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) haben eine Stellungnahme eingereicht. Positiv bewerten die Verbände insbesondere, dass nicht nur die Genehmigung von Wärmespeichern, sondern auch die von Wärmeleitungen beschleunigt werden soll. Holzenergie und Biogas sind wichtiger Be-standteil von kommunalen Wärmenetzen und eine zuverlässige Wärmequelle.
21.07.2025
Stellungnahme Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG)
Das Wichtigste in Kürze Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den neuen Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG). Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass Wärmeversorgung in Gänze betrachtet wurde und nun auch die Errichtung und der Betrieb von Wärmeleitungen Berücksichtigung finden. Intendiert war eine Vereinheitlichung, vor allem aber eine Beschleunigung entsprechender Genehmigungsverfahren. Bei genauerem Lesen fällt allerdings auf, dass es sich kaum um eine Besserung handelt.
17.07.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich vom 10.07.2025
Die Bioenergieverbände begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf (RefE). Diese Stellungnahme konzentriert sich auf die für die Bioenergiebranche besonders relevanten Aspekte, insb. auf das Thema der zum 31.12.2025 auslaufenden Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Für die Stellungnahme zu weiteren Aspekten des RefE wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die der FvB unterstützt.
17.07.2025
Biomethananlagen bekommen eine Atempause beim Netzanschluss – dauerhafte Lösung fehlt
Berlin, 17.07.25: Morgen endet die Konsultationsfrist des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) für eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Teil des umfangreichen Gesetzespakets ist auch die von den Bioenergieverbänden im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) lange geforderte Übergangsregelung beim Netzanschluss von Biomethananlagen. Demnach können unter bestimmten Bedingungen auch nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende diesen Jahres Biomethananlagen zu den bisher geltenden Konditionen ans Gasnetz angeschlossen werden. Eine grundsätzliche Nachfolgeregelung zur GasNZV enthält der Entwurf jedoch nicht.
15.07.2025
Gebäudeenergiegesetz & Co: Bioenergiebranche empfiehlt Vereinfachungen der Wärmegesetzgebung
Berlin, 15.07.25: Heute veröffentlichen die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) ihre Vorschläge für verbesserte Rahmenbedingungen im Wärmesektor. Damit reagieren sie insbesondere auf die von der Bundesregierung geplante Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie den dazugehörigen Förderinstrumenten.
15.07.2025
Positionspapier: Vorschläge für verbesserte Rahmenbedingungen der Bioenergie im Wärmebereich
Die sinnvollen Kernelemente des bestehenden Rechtsrahmens und Förderungen sollten unbedingt fortgeführt werden. Dazu gehören insbesondere: • der Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neu installierte Heizsysteme, die ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eingebaut werden (GEG) • die steigenden Mindestanteile grüner Brennstoffe in Heizungen, die in den Jahren 2024 bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eingebaut wurden (GEG) • das Auslaufen von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen im Jahr 2045 (GEG) • die Mindestanteile erneuerbarer Energien in bestehenden und neuen Wärme-netzen (WPG) • die Verpflichtung von Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme für neue Heizsysteme in Gebäude (BEG) und Industrie (EEW) sowie für Wärmenetze und Fernwärmeerzeuger (BEW) Die Mindestanteile erneuerbarer Energien wirken kostendämpfend auf die Preise fossiler Energieträger: Sie verringern die Nachfrage nach fossilen Energien auch ohne hohe EU-Emissionshandelspreise und ohne Abstriche beim Klimaschutz machen zu müssen. Die finanzielle Förderung erneuerbarer Wärme senkt die Kosten der CO2-Reduktion für die Verbraucher. Lokal gewonnene erneuerbare Wärme trägt des Weiteren zur Stärkung der Resilienz des Landes und lokalen Wertschöpfungsketten bei.
01.07.2025
Netzentgelte: BNetzA muss Netzdienlichkeit der Bioenergie berücksichtigen
Berlin, 01.07.25: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) diskutiert nach Außerkrafttreten der Stromnetzentgeltverordnung im Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eine Neuverteilung der Netzentgelte. Wenn-gleich die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) die Initiative der BNetzA begrüßen, äußern sie auch Bedenken im Hinblick auf die vorgeschlagene Umsetzung. Kritik ernten vor allem die fehlende Berücksichtigung der Netzdienlichkeit von Bioenergieanlagen sowie klare Aussagen zum Bestandsschutz.