25.07.2025
Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 7.7.2025
Da Biogas/Biomethan in den gleichen Anwendungen genutzt werden kann und deshalb aus energiewirtschaftlicher, industriepolitischer und klimapolitischer Sicht mindestens die gleichen Chancen bietet wie (erneuerbarer) Wasserstoff ist es sinnvoll, beide Energieträger gemeinsam zu denken. Auf europäischer Ebene wird dies im Übrigen bereits getan. So sehen beispielsweise das RePowerEU-Paket wie auch die “Roadmap towards ending Russian energy imports” der EU-Kommission sowohl für Wasserstoff als auch für Biomethan gleichrangige politische Ausbauziele vor und die novellierte EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (RL EU 2024/1789) und die der novellierte EU-Gasbinnenmarktverordnung (VO EU 2024/1789) analoge Regulierungsvorgaben vor. Wasserstoff und Biogas/Biomethan sind in diese Denke zwei Seiten einer Medaille. Dies deckt sich im Übrigen mit dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, der genauso eine bessere Regulierung für Biogas und Biomethan fordert.
Ein Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG) ist deshalb zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sollte es in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert.
Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Referentenentwurfs (RefE). Für weitere Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen