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24.10.2025
Einheitliche deutsche Strompreiszone unbedingt erhalten!
Berlin, 24. Oktober 2025: Heute endet die Konsultationsfrist zum „Aktionsplan Gebotszone Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) unterstützt ausdrücklich die Position des Ministeriums, die einheitliche deutsche Strompreiszone beizubehalten. Der Aktionsplan enthält laut den Bioenergieverbänden im HBB grundsätzlich geeignete Maßnahmen, um bestehende Netzengpässe spürbar zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu stärken – ohne die deutsche Gebotszone teilen zu müssen.
23.10.2025
Bundesrat unterstützt Bioenergiebranche - Stromsteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Berlin, 23.10.2025: Auch der Bundesrat hat sich jüngst in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober klar gegen den Vorschlag der Bundesregierung ausgesprochen, Biomasse, Deponiegas und Klärgas aus der Definition der erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht zu streichen. Damit folgt die Länderkammer einer zentralen Forderung des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB).
01.10.2025
Kein Wettbewerb ohne Vielfalt – Wasserstoffbeschleunigungsgesetz zu einem Grüne-Gase-Gesetz weiterentwickeln!
Berlin, 01.10.25: Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG) beschlossen. Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) fordern die Einbettung des Gesetzes in ein umfassendes Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt, welches neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert.
29.09.2025
Energieministerkonferenz: Jetzt politischen Druck für kluge Einbindung der Bioenergie erhöhen
Berlin, 29.09.25: Heute findet in Berlin das Verbändegespräch im Vorfeld der kommenden Energieministerkonferenz statt. Für das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) unterstreicht die Leiterin, Sandra Rostek, den dringenden Handlungsbedarf im Wärme- sowie auch im Stromsektor. Hier braucht es zügig umfangreiche gesetzliche Nachbesserungen für eine kostengünstigere, resilientere und sichere Energieversorgung.
18.09.2025
Biomassepaket genehmigt! Branche atmet auf, fordert aber Nachbesserungen und schnelle Übergangslösungen
Berlin, 18.09.25: Heute hat die Europäische Kommission in letzter Sekunde die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 25.02.2025 beihilferechtlich genehmigt. Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) weisen trotz großer Erleichterung auf dringend nötige Nachbesserungen hin und fordern eine Übergangslösung für jene Anlagen, die in der Kürze der Zeit nicht mehr von den Änderungen profitieren können.
15.09.2025
Monitoringbericht zur Energiewende unterschätzt Potenzial der Bioenergie
Berlin, 15.09.25: Heute hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den lang erwarteten Monitoringbericht zur Energiewende veröffentlicht. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) sehen sich durch den Bericht bestätigt. Biomasse soll auch langfristig eine stabilisierende Rolle im Stromsystem einnehmen. Dennoch sind vor allem die viel zu niedrige Potenzialannahmen im Stromsektor zu hinterfragen.
10.09.2025
Positionspapier mit Vorschlägen zur Stärkung der Produktion und Nutzung von Biomethan & Bio-LNG
Das Wichtigste in Kürze 1. Die heimische Produktion und Nutzung von erneuerbarem Methan bietet vielfältige Chancen für ein resilientes und kosteneffizientes Energiesystem: Saisonale Energiespeicherung, Überbrückung von Dunkelflauten, stoffliche Nutzung, Diversifizierung der Energieversorgung und deren Einbindung in den europäischen Binnenmarkt, Einsparung von Kosten beim Aufbau von Strom- und Wasserstoffinfrastruktur. 2. Biomethan und Bio-LNG sollten zukünftig in politischen Strategien und der Infrastrukturplanung verstärkt berücksichtigt werden. Die Nationale Wasserstoffstrategie sollte zu einer Strategie für erneuerbare Gase weiterentwickelt werden, die auch das Biomethan-Ziel aus dem RePowerEU-Plan adressiert (35 Milliarden Kubikmeter in 2030). Die Systementwicklungsstrategie sollten Fernleitungsinfrastruktur für den europäischen Gashandel sowie Gasverteilnetze für den regionalen Biomethantransport berücksichtigen. 3. Es sollten so schnell wie möglich Nachfolgeregelungen zur Gasnetzzugangsverordnung geschaffen werden, die am 31.12.2025 ausläuft.
10.09.2025
Mit erneuerbarem Methan resilient und kostengünstig in die Zukunft
Berlin, 10.09.25: Heute veröffentlichen die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) ihre Vorschläge zur Stärkung der Produktion und Nutzung von Biomethan und Bio-LNG. Das umfangreiche Positionspapier beleuchtet dabei sowohl den Ab-bau von Hemmnissen bei der Produktion und Einspeisung als auch die Stärkung relevanter Absatzmärkte.
09.09.2025
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich vom 6.8.2025
Das Wichtigste in Kürze 1. Die Einführung einer Übergangsregelung für die zum 31.12.2025 auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ist sehr zu begrüßen. Bereits laufende Biomethanprojekte genießen damit Investitionsschutz. 2. Allerdings ist es im Sinne der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von erheblichen Wertungswidersprüchen erforderlich, zusätzlich auch § 32, § 33 Absatz 10 und § 34 GasNZV in den Regelungsbereich des vorliegenden § 118 Abs. 4 KabE aufzunehmen. 3. Nach § 23c werden Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, bestimmte Daten auf ihrer Webseite bereitzustellen und stündlich zu aktualisieren. Dazu zählen neben dem Anteil erneuerbarer Energieträger auch die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen. Die Bioenergieverbände weisen darauf hin, dass die CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse-Brennstoffen mit null anzusetzen sind.
04.09.2025
Stromsteuer-Novelle darf Biomasse nicht mit fossilen Energien gleichsetzen
Berlin, 03.09.2025 – Heute hat das Bundeskabinett den Kabinettsentwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) bemängeln weiterhin den nicht hinnehmbaren Umstand, dass Biomasse per Definition aus dem Begriff der „erneuerbaren Energieträger“ im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden soll.